01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Nähmaschinennadeln?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code8452.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8452.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8452.30.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8452.30.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Nähmaschinennadeln?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Nähmaschinennadeln
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Andere Teile für Nähmaschinen, etwa Spulenkapseln oder Nadelplatten | Position 8452 | Nur Nähmaschinennadeln fallen unter die Unterposition 8452.30. Spulenkapseln und Nadelplatten werden unter 8452.90 geführt, etwa unter der Zolltarifnummer 8452.90.00.00.0. |
| Ganze Nähmaschine statt NadelZolltarifnummer Nähmaschine | Position 8452 | Eine Nähmaschine wird unter der Zolltarifnummer 8452.10.11.00.0 geführt, Nähmaschinennadeln dagegen unter 8452.30.00.00.0. |
03vZTA
So hat der Zoll Nähmaschinennadeln eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI39394/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Nähmaschinennadelset (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer Zusammenstellung (Set) aus fünf Universalnadeln (Stärke … | 8452.30.00 |
| DEBTI36382/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Nähmaschinenzubehörset (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer 66-teiligen Zusammenstellung (Set) aus 15 … | 8452.30.00 |
3 vZTA nennen „Nähmaschinennadel“, verteilt auf 3 Nummern
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
04Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Nähmaschinennadeln
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, Mercosur, USA.
05Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Nähmaschinennadeln
06Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Nähmaschinennadeln
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-234/8720.01.1989 | Den Kriterien der Vorschrift 3 Teil A Buchstabe a zu Kapitel 84 des Gemeinsamen Zolltarifs entsprechende elektronische Geräte zur Durchführung vorwiegend von Rechen -, aber auch von anderen Operationen, die nach einer Methode programmierbar sind, die einfacher als z . B . die Programmiersprache … |
| C-60/8309.02.1984 | 1. EIN ERZEUGNIS , DAS IM EINFUHRZEITPUNKT AUS MEHREREN GETRENNT IN EINEM GEMEINSAMEN KARTON VERPACKTEN TEILEN BESTEHT , NÄMLICH AUS EINEM ALLGEMEIN VERWENDBAREN ELEKTRONISCHEN TISCHRECHNER MIT DRUCKWERK UND ZWÖLFSTELLIGER LEUCHTZIFFERANZEIGE ( MIT DEM ADDITIONEN , MULTIPLIKATIONEN , SUBTRAKTIONEN … |
07Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





