Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2936.29.00.00.0 ist Teil der folgenden hierarchischen Struktur des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionNatürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art2936
- UnterpositionVitamine und ihre Derivate, ungemischt293621
- Zolltarifnummerandere Vitamine und ihre Derivate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nicotinamid
Der HS-Code für Nicotinamid lautet 2936.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2936.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2936.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2936.29.00.00.0.
Einreihung von Nicotinamid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Nicotinamid in die Position 2936 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts- oder Kapitelvorschriften) und AV 6 (Einreihung in die Unterpositionen derselben Position). Position 2936 erfasst natürliche und synthetische Vitamine, Provitamine und ihre Derivate. Die Unterposition 2936 21 erfasst ungemischte Vitamine – Nicotinamid als Reinsubstanz fällt daher unter die CATCH-ALL-Unterposition 2936 29 für die anderen, nicht gesondert genannten Vitamine.
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems gewährleisten eine einheitliche Auslegung der Tarifcode-Ebenen bei der Anmeldung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nicotinamid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungD- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder Vitamin B5) und ihre Derivate | 2936.24.00.00 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere, einschließlich natürliche Konzentrate | 2936.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Nicotinamid (2936) ≠ D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder Vitamin B5) und ihre Derivate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nicotinamid bleibt die Zolltarifnummer 2936.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nicotinamid (2936) ≠ andere, einschließlich natürliche Konzentrate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nicotinamid bleibt die Zolltarifnummer 2936.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nicotinamid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI50728/23-1 | Anderes Vitamin; Niacinamid - Mit hydriertem Palmöl mikroverkapseltes Niacinamid (CAS 98-92-0). Synonym: Nicotinamid (INN) und Nicotinsäureamid. Eingereiht in Unterposition 2936 2900. | 2936.29.00.00.0 |
| DE1524/10-1 | Nicotinsäureamid (Vitamin PP; Niacinamid; Pyridin-3-carbamid) mit Reinheit mind. 99%, CAS 98-92-0. Kristallines, weißes Pulver. Zolltariflich ein Vitamin der Position 2936. | 2936.29.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
Einfuhrabgaben-Rechner
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte chemische Erzeugnisse aus dem Bereich der Industriechemie und ihre jeweilige Einreihung.