01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1511?
Die Position gliedert sich in rohes Öl (Unterposition 1511.10) und andere Waren (Unterposition 1511.90). Bei rohem Öl wird nach dem Zweck unterschieden: Zolltarifnummer 1511.10.10.00.0 gilt für Waren zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, Zolltarifnummer 1511.10.90.00.0 für anderes. Unter 1511.90 stehen feste Fraktionen, bei denen Zolltarifnummer 1511.90.11.00.0 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gilt und Warennummer 1511.90.19 in anderer Aufmachung. Die übrigen Waren unter 1511.90 werden in Warennummer 1511.90.91 (zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln) und Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0 (andere) unterteilt.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1511
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1511. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1511
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1511
Anmerkungen (2)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
Urteile des EuGH (1)
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1511
Die sechs Warennummern der Position 1511 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721511.10.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln · zuletzt geändert 01.07.2000
- 01.01.19721511.10.90.00.0eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.07.2012
- 01.01.19721511.90.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger · zuletzt geändert 01.01.1994
- 01.01.19721511.90.19eingeführt · in anderer Aufmachung · zuletzt geändert 01.11.1999
- 01.01.19721511.90.91eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln · zuletzt geändert 01.11.1999
- 01.01.19721511.90.99.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1511
Welche Zolltarifnummer aus Position 1511 gilt für welches Palmöl?
Rohes Palmöl zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, gehört in die Zolltarifnummer 1511.10.10.00.0, anderes rohes Palmöl in 1511.10.90.00.0. Feste Fraktionen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger fallen unter 1511.90.11.00.0, feste Fraktionen in anderer Aufmachung unter die Warennummer 1511.90.19. Andere Fraktionen zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, gehören in die Warennummer 1511.90.91, übrige in 1511.90.99.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





