01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1511.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1511.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1511.90.19.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1511.90.19.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0?
- ×rohes Öl1511.10
- ×andere, also nicht: feste Fraktionen1511.90.91, 1511.90.99.00.0
- ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1511.90.11.00.0
- ×für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, - …1511.90.19.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1511.90.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1511.90.19.20.0 | für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 1511.90.19.90.0 | anderesdiese Seite | Einfuhrkontrolle, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1511.90.19 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI2986/26-1Deutschland | Angaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett, auf Basis von Palmöl mit einem Palmitinsäuregehalt von 71 - 76 … | 13.09.2029 |
| DEBTI31937/24-1Deutschland | Pansenstabiles Fettpulver aus fraktioniertem Palmöl. Angaben des Antragstellers: Reines Triglycerid auf Basis von … | 09.02.2028 |
| DEBTI41932/24-1Deutschland | Einzelfuttermittel - Futterfett aus fraktioniertem Palmfett; pansenstabiles Fett zur Steigerung des Energiegehaltes von … | 14.11.2027 |
| DEBTI29184/24-1Deutschland | Mehrzweck-Palmöl. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung liegen vor. … | 07.11.2027 |
| HRBTIOM-2026-0110Kroatien | Palmstearin in Form eines Fettpulvers mit folgenden Eigenschaften: - weiße Farbe - fraktioniert - nicht hydriert - … | 20.09.2029 |
| GRBTIDEC-042/2025Griechenland | Festes Fraktion von Palmöl in Form von Körnern, bestehend hauptsächlich aus 72,96 % Palmitinsäure, 6 % Stearinsäure … | 11.11.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1511.90.99 | 6 | Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Waren liegen bei Raumtemperatur in flüssiger Form vor. Verpackung: Metallkanister, Metallfässer, IBC oder ISO … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 10,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 9,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,8 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0
Anmerkungen (1)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1511.90.11 bis 1511.90.19 | feste Fraktionen: Hierher gehört Palmstearin. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-292/2215.06.2023 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1511.90.19
- 01.01.19721511.90.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in anderer Aufmachung“
- 01.01.19881511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
- 01.01.19881511.90.19.90.0neu eingeführt · aus 1511.90.19
- 01.01.19941511.90.19wieder anmeldefähig · aus 1511.90.19
- 01.01.19941511.90.19.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1511.90.19
- 01.11.19991511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
- 01.11.19991511.90.19.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1511.90.19
- 01.01.20161511.90.19.20.0neu eingeführt · „für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …“ · aus 1511.90.19
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Palmstearin unter 1511.90.19?
Palmstearin gehört in 1511.90.19.90.0, wenn es als feste Fraktion in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt vorliegt und nicht für die in 1511.90.19.20.0 genannten Herstellungszwecke bestimmt ist. Liegt es in Umschließungen mit 1 kg oder weniger vor, gilt 1511.90.11.00.0.
Gilt für Palmstearin aus Belarus unter 1511.90.19.90.0 ein Zusatzzoll?
Für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 1511.90.19.90.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Zolltarifnummer gilt für Palmölfraktionen zur Herstellung von Fettsäuremethylestern unter 1511.90.19?
Dafür gilt 1511.90.19.20.0 und nicht 1511.90.19.90.0, denn dort sind Fettsäuremethylester der Position 2915 oder 2916 als Verwendungszweck genannt. Die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0 gilt für feste Palmölfraktionen, die nicht für die dort genannten Zwecke bestimmt sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
