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Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0 – Andere feste Palmölfraktionen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst feste Fraktionen von Palmöl, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegen und nicht für die Herstellung der in 1511.90.19.20.0 genannten Erzeugnisse bestimmt sind. Dient die Fraktion der Herstellung technischer einbasischer Fettsäuren oder von Fettsäuremethylestern, gehört sie in 1511.90.19.20.0, und für Umschließungen mit 1 kg oder weniger gilt 1511.90.11.00.0. Typische Waren sind Palmstearin als Fettpulver für Tierfutter und gehärtetes Palmfett in Perlenform als Tiernahrung.

Typische Waren:PalmstearinFettpulver aus PalmstearinGehärtetes Palmfett

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionPalmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Unterpositionrohes Öl
Unterpositionandere
feste Fraktionen
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturin anderer Aufmachung
Zolltarifnummerfür die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …
ZolltarifnummeranderesDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1511.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1511.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1511.90.19.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1511.90.19.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓andere, also nicht: rohes ÖlDie Ware ist Palmöl oder eine seiner Fraktionen und liegt nicht als rohes Öl im Sinne der Anmerkung vor.
✓feste FraktionenDie Ware ist eine feste Fraktion des Palmöls. Nach der Erläuterung zur Nummer gehört Palmstearin hierher.
✓in anderer AufmachungDie Ware liegt in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt vor, zum Beispiel in 25-kg-Säcken.
✓anderesDie Ware ist nicht für die Herstellung der in der Nachbarnummer genannten Erzeugnisse bestimmt und bleibt für andere Verwendungen.
1511.90.19.90.0Feste Palmölfraktionen, andere Zwecke

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0?

  • ×rohes Öl1511.10
  • ×andere, also nicht: feste Fraktionen1511.90.91, 1511.90.99.00.0
  • ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1511.90.11.00.0
  • ×für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, - …1511.90.19.20.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1511.90.19

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1511.90.19.20.0für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …Zollaussetzung bei Endverwendung
1511.90.19.90.0anderesdiese SeiteEinfuhrkontrolle, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1511.90.19 eingereiht

9 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Belgien1
Griechenland1
Kroatien1
Niederlande1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI2986/26-1DeutschlandAngaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett, auf Basis von Palmöl mit einem Palmitinsäuregehalt von 71 - 76 …13.09.2029
DEBTI31937/24-1DeutschlandPansenstabiles Fettpulver aus fraktioniertem Palmöl. Angaben des Antragstellers: Reines Triglycerid auf Basis von …09.02.2028
DEBTI41932/24-1DeutschlandEinzelfuttermittel - Futterfett aus fraktioniertem Palmfett; pansenstabiles Fett zur Steigerung des Energiegehaltes von …14.11.2027
DEBTI29184/24-1DeutschlandMehrzweck-Palmöl. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung liegen vor. …07.11.2027
HRBTIOM-2026-0110KroatienPalmstearin in Form eines Fettpulvers mit folgenden Eigenschaften: - weiße Farbe - fraktioniert - nicht hydriert - …20.09.2029
GRBTIDEC-042/2025GriechenlandFestes Fraktion von Palmöl in Form von Körnern, bestehend hauptsächlich aus 72,96 % Palmitinsäure, 6 % Stearinsäure …11.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1511.90.996Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Waren liegen bei Raumtemperatur in flüssiger Form vor. Verpackung: Metallkanister, Metallfässer, IBC oder ISO …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0

€
1511.90.19.90.0Drittlandszoll10,9 %1.090 €2.107 €3.197 €
1511.90.19.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll60,9 %6.090 €3.057 €9.147 €
1511.90.19.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll60,9 %6.090 €3.057 €9.147 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 10,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,8 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 1511.90.19.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · ElfenbeinküsteEinfuhr aus der Elfenbeinküste nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GhanaEinfuhr aus Ghana nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1511.90.11 bis 1511.90.19feste Fraktionen: Hierher gehört Palmstearin.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-292/2215.06.20231. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1511.90.19

  1. 01.01.19721511.90.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in anderer Aufmachung“
  2. 01.01.19881511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
  3. 01.01.19881511.90.19.90.0neu eingeführt · aus 1511.90.19
  4. 01.01.19941511.90.19wieder anmeldefähig · aus 1511.90.19
  5. 01.01.19941511.90.19.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1511.90.19
  6. 01.11.19991511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
  7. 01.11.19991511.90.19.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1511.90.19
  8. 01.01.20161511.90.19.20.0neu eingeführt · „für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …“ · aus 1511.90.19

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Palmstearin unter 1511.90.19?

Palmstearin gehört in 1511.90.19.90.0, wenn es als feste Fraktion in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt vorliegt und nicht für die in 1511.90.19.20.0 genannten Herstellungszwecke bestimmt ist. Liegt es in Umschließungen mit 1 kg oder weniger vor, gilt 1511.90.11.00.0.

Gilt für Palmstearin aus Belarus unter 1511.90.19.90.0 ein Zusatzzoll?

Für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 1511.90.19.90.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Palmölfraktionen zur Herstellung von Fettsäuremethylestern unter 1511.90.19?

Dafür gilt 1511.90.19.20.0 und nicht 1511.90.19.90.0, denn dort sind Fettsäuremethylester der Position 2915 oder 2916 als Verwendungszweck genannt. Die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0 gilt für feste Palmölfraktionen, die nicht für die dort genannten Zwecke bestimmt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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