01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1511.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1511.90.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1511.90.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1511.90.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0?
- ×rohes Öl1511.10
- ×feste Fraktionen1511.90.11.00.0, 1511.90.19
- ×zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1511.90.91
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1511.90.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1511.90.99.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1511.90.99 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI3304/24-1Deutschland | Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Waren liegen bei Raumtemperatur in … | 07.04.2027 |
| HRBTIOM-2026-0114Kroatien | Palmöl (RBD-Palmolein) in Form einer klaren gelben Flüssigkeit. Verpackt in 20-Liter-Kanistern. Wird zum Kochen und … | 13.10.2029 |
| HUBTIHU190000-2024-3234265256Ungarn | Raffiniertes Palmöl, chemisch nicht umgewandelt, mit Zusatz von Antioxidans, in Verpackungen von 20 kg Nettogewicht … | 28.11.2027 |
| HRBTIOM-2024-0050Kroatien | Raffiniertes Palmöl von hellgelber Farbe und weicher Konsistenz in verschiedenen Verpackungen. Es wird durch … | 26.06.2027 |
| IEBTIIENEN004-2024-BTI66Irland | Vollständig raffiniertes Palmöl. Das Produkt wird bei der Herstellung von Milchpulver mit Fettzusatz verwendet. Das … | 25.02.2027 |
| PLBTIWIT-2024-000055Polen | Raffiniertes Palmöl, cremefarbener bis hellgelber Farbe und weicher, pastöser, halbfester Konsistenz, chemisch nicht … | 17.01.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1511.90.19 | 9 | Angaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett, auf Basis von Palmöl mit einem Palmitinsäuregehalt von 71 - 76 %; in Perlenform zur Verwendung als Tiernahrung. Zusatzstoff: Butylhydroxytoluol … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,1 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0
Anmerkungen (1)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1511.90.91 bis 1511.90.99 | andere: Hierher gehören z. B.: 1. raffiniertes Palmöl; 2. die flüssige Fraktion von Palmöl, die durch Abtrennung der festen Bestandteile, z.B. durch Abkühlung, Verwendung organischer Lösemittel oder grenzflächenaktiver Stoffe, gewonnen wird. Diese Fraktion (Palmolein) unterscheidet sich von nicht fraktioniertem Öl vor allem durch eine abweichende Zusammensetzung der Triglyceride und nicht so sehr durch die relativen … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-292/2215.06.2023 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1511.90.99
- 01.01.19721511.90.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19721511.90.99.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll auf Palmöl aus Belarus bei 1511.90.99.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Palmöl aus Russland bei 1511.90.99.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



