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Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0 – Raffiniertes und flüssiges Palmöl

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Palmöl und seine Fraktionen, die nicht roh sind, etwa raffiniertes Palmöl und die flüssige Fraktion Palmolein. Feste Fraktionen gehören in die Zolltarifnummer 1511.90.11.00.0 oder in die Warennummer 1511.90.19, Palmöl zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, in die Warennummer 1511.90.91. Typische Waren sind rotes Palmöl (fraktioniert) und raffiniertes Palmöl für die Lebensmittelindustrie.

Typische Waren:Rotes Palmöl (fraktioniert)Raffiniertes PalmölVollständig raffiniertes Palmöl

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionPalmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Unterpositionrohes Öl
Unterpositionandere
andere
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1511.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1511.90.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1511.90.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1511.90.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓andere, also nicht: rohes ÖlDas Öl ist nicht roh im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 15. Raffiniertes Palmöl und flüssige Fraktionen gehören hierher, erkennbar an Raffination oder Fraktionierung.
✓andere, also nicht: feste FraktionenDas Öl ist keine feste Fraktion. Palmolein entsteht als flüssige Fraktion, wenn die festen Bestandteile abgetrennt werden.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Öl ist nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt, oder es ist zum Herstellen von Lebensmitteln bestimmt. Die vZTA-Beispiele beschreiben Palmöl für die Lebensmittelindustrie.
1511.90.99.00.0Raffiniertes und flüssiges Palmöl

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1511.90.99

ZolltarifnummerWortlaut
1511.90.99.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1511.90.99 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Kroatien2
Deutschland1
Ungarn1
Irland1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI3304/24-1DeutschlandRotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Waren liegen bei Raumtemperatur in …07.04.2027
HRBTIOM-2026-0114KroatienPalmöl (RBD-Palmolein) in Form einer klaren gelben Flüssigkeit. Verpackt in 20-Liter-Kanistern. Wird zum Kochen und …13.10.2029
HUBTIHU190000-2024-3234265256UngarnRaffiniertes Palmöl, chemisch nicht umgewandelt, mit Zusatz von Antioxidans, in Verpackungen von 20 kg Nettogewicht …28.11.2027
HRBTIOM-2024-0050KroatienRaffiniertes Palmöl von hellgelber Farbe und weicher Konsistenz in verschiedenen Verpackungen. Es wird durch …26.06.2027
IEBTIIENEN004-2024-BTI66IrlandVollständig raffiniertes Palmöl. Das Produkt wird bei der Herstellung von Milchpulver mit Fettzusatz verwendet. Das …25.02.2027
PLBTIWIT-2024-000055PolenRaffiniertes Palmöl, cremefarbener bis hellgelber Farbe und weicher, pastöser, halbfester Konsistenz, chemisch nicht …17.01.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1511.90.199Angaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett, auf Basis von Palmöl mit einem Palmitinsäuregehalt von 71 - 76 %; in Perlenform zur Verwendung als Tiernahrung. Zusatzstoff: Butylhydroxytoluol …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0

€
1511.90.99.00.0Drittlandszoll9 %900 €2.071 €2.971 €
1511.90.99.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59 %5.900 €3.021 €8.921 €
1511.90.99.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59 %5.900 €3.021 €8.921 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,1 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · ElfenbeinküsteEinfuhr aus der Elfenbeinküste nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GhanaEinfuhr aus Ghana nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1511.90.91 bis 1511.90.99andere: Hierher gehören z. B.: 1. raffiniertes Palmöl; 2. die flüssige Fraktion von Palmöl, die durch Abtrennung der festen Bestandteile, z.B. durch Abkühlung, Verwendung organischer Lösemittel oder grenzflächenaktiver Stoffe, gewonnen wird. Diese Fraktion (Palmolein) unterscheidet sich von nicht fraktioniertem Öl vor allem durch eine abweichende Zusammensetzung der Triglyceride und nicht so sehr durch die relativen …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-292/2215.06.20231. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1511.90.99

  1. 01.01.19721511.90.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19721511.90.99.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1511.90.99.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Palmöl aus Belarus bei 1511.90.99.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Palmöl aus Russland bei 1511.90.99.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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