Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Reissverschluss Beutel gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTransport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen3923
- UnterpositionSäcke und Beutel (einschließlich Tüten)392321
- Zolltarifnummeraus Polymeren des Ethylens
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reissverschluss Beutel
Der HS-Code für Reissverschluss Beutel lautet 3923.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.21.00.00.0.
Einreihung von Reissverschluss Beutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Reissverschluss Beuteln erfolgt nach AV 1 in Kapitel 39. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als Verpackungsmittel aus Kunststoff. Die Position 3923 erfasst Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, die Unterposition 392321 spezifiziert Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reissverschluss Beutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (z. B. PP, PLA) – wenn der Beutel nicht aus Polyethylen besteht | 3923.29.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungÄhnliche Behältnisse mit Außenseite aus Kunststofffolien – wenn der Beutel für längere Verwendung bestimmt ist und eher als Tasche/Behältnis dient | 4202.92.19.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Reissverschluss Beutel (3923) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (z. B. PP, PLA) – wenn der Beutel nicht aus Polyethylen besteht (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reissverschluss Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reissverschluss Beutel (3923) ≠ Ähnliche Behältnisse mit Außenseite aus Kunststofffolien – wenn der Beutel für längere Verwendung bestimmt ist und eher als Tasche/Behältnis dient (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reissverschluss Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als Verpackungsmittel, sondern als Gebrauchsgegenstand eingestuft wird.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungÄhnliche Behältnisse mit Außenseite aus Kunststofffolien – wenn der Beutel für längere Verwendung bestimmt ist und eher als Tasche/Behältnis dient | 4202.92.19.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Reissverschluss Beutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1142/05-1 | Verpackungsbeutel aus PE-Folie mit Gleitverschluss | 3923.21.00.00.0 |
| DEHH/498/05-1 | Beutel aus PE-Folie mit Zipp-Verschluss, zur Verpackung | 3923.21.00.00.0 |
| DE1585/13-1 | Beutel aus PE-Folien, offene Verpackungsbeutel | 3923.21.00.00.0 |
| DE1277/15-1 | Druckverschlussbeutel aus PE-Folie | 3923.21.00.00.0 |
| DE9446/16-1 | Beutel aus PE-Folie mit Druckverschlussleiste | 3923.21.00.00.0 |
| DEBTI39015/19-1 | Zip Pockets aus TPU mit Reißverschluss, für längere Verwendung | 3923.21.00.00.0 |
| DEBTI6434/20-1 | Beutel aus PLA mit Druckverschluss | 3923.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 1,8 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Reissverschluss Beutel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Reissverschluss Beutel mit unserem Zollrechner.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Reissverschluss Beuteln angefragt: