Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9027.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome9027
- ZolltarifnummerSpektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spektrometer
Der HS-Code für Spektrometer lautet 9027.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9027.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9027.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9027.30.00.00.0.
Einreihung von Spektrometer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Spektrometern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 9027 (Instrumente für physikalische oder chemische Untersuchungen). AV 6 führt zur spezifisch benannten Unterposition 9027.30 (Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen verwenden).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spektrometer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden | 9027.50.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungInstrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen | 9030.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte | 9027.81.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Spektrometer (9027) ≠ andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden (9027) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spektrometer bleibt die Zolltarifnummer 9027.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Spektrometer (9027) ≠ Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen (9030) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spektrometer bleibt die Zolltarifnummer 9027.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Spektrometer (9027) ≠ andere Instrumente, Apparate und Geräte (9027) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spektrometer bleibt die Zolltarifnummer 9027.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spektrometer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE25836/16-1 | UV-Detektor, Zweistrahl-Spektrometer für 195-800 nm | 9027.30.00.00.0 |
| DE7629/12-1 | Spektrofotometer mit Halogen-/Deuteriumlampe | 9027.30.00.00.0 |
| DE7580/12-1 | Spektrofotometer mit Halogen-/Deuteriumlampe | 9027.30.00.00.0 |
| DE7610/12-1 | Spektrofotometer mit Doppelmonochromator | 9027.30.00.00.0 |
| DE7611/12-1 | Spektrofotometer mit drei Detektoren | 9027.30.00.00.0 |
| DEBTI9901/22-1 | Spektrofluorofotometer mit Xenon-Lichtquelle | 9027.30.00.00.0 |
| DE13284/15-1 | Spektroskopie-Modul mit Fotodetektor und Absorptionszelle | 9027.30.00.00.0 |
| DEBTI27592/22-1 | Spektroskopie-Modul, baugleich | 9027.30.00.00.0 |
| DE12825/15-1 | Spektrofluorofotometer | 9027.30.00.00.0 |
| DEB/2428/05-1 | Spektrofotometer mit Diodenarray und Beugungsgitter | 9027.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Spektrometer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Spektrometer aus jedem Land.
Exportmaßnahmen
Besondere Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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