Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Stola ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken6117
- ZolltarifnummerSchals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stola
Der HS-Code für Stola lautet 6117.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.10.00.00.0.
Einreihung von Stola nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Stola erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei Waren, die aus verschiedenen Bestandteilen bestehen. Die Position 6117 erfasst konfektioniertes Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken, wobei die Unterposition 61171000 spezifisch Schals und Umschlagtücher nennt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stola
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPosition 6214 (Schals, Umschlagtücher... - ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) | 6214 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus Wolle oder feinen Tierhaaren - handgearbeitet | 6214.20.00.10.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus Wolle oder feinen Tierhaaren - andere | 6214.20.00.90.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus anderen Spinnstoffen (Baumwolle) - handgearbeitet | 6214.90.00.11.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus anderen Spinnstoffen (Baumwolle) - andere | 6214.90.00.19.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus anderen Spinnstoffen - andere | 6214.90.00.99.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus synthetischen Chemiefasern | 6214.30.00.00.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus künstlichen Chemiefasern | 6214.40.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stola (6117) ≠ Position 6214 (Schals, Umschlagtücher... - ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stola bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stola (6117) ≠ Schals, Umschlagtücher - aus Wolle oder feinen Tierhaaren - handgearbeitet (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Stola bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stola (6117) ≠ Schals, Umschlagtücher - aus Wolle oder feinen Tierhaaren - andere (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Stola bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen sind möglich, wenn die Ware nicht die typischen Merkmale einer Stola aus Gewirken aufweist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus Wolle oder feinen Tierhaaren - handgearbeitet | 6214.20.00.10.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus Wolle oder feinen Tierhaaren - andere | 6214.20.00.90.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus anderen Spinnstoffen (Baumwolle) - handgearbeitet | 6214.90.00.11.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus anderen Spinnstoffen (Baumwolle) - andere | 6214.90.00.19.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus anderen Spinnstoffen - andere | 6214.90.00.99.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus synthetischen Chemiefasern | 6214.30.00.00.0 | 12 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSchals, Umschlagtücher - aus künstlichen Chemiefasern | 6214.40.00.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stola (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE22863/12-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schal, Foto siehe Anlage, - in der Form eines Dreiecks gearbeitet (u. a. somit konfektioniert), mit Seitenlängen von ca. 155 cm x 110 cm x 110 cm, - aus einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern mit einem angenähten Band mit Fransen, -... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schal, Foto siehe Anlage, - in der Form eines Dreiecks gearbeitet (u. a. somit konfektioniert), mit Seitenlängen von ca. 155 cm x 110 cm x 110 cm, - aus einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern mit einem angenähten Band mit Fransen, - wird als Schulter- oder Umschlagtuch getragen. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DEF/5946/07-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Schultertuch, in Erwachsenengröße, siehe beigefügtes Foto, - in dreieckiger Form, in den Abmessungen 150 cm x 100 cm x 100 cm, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen, in Häkeltechnik hergestellten Gewirken aus Spinnstoffen, - mit eingewirkten Pailletten aus... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Schultertuch, in Erwachsenengröße, siehe beigefügtes Foto, - in dreieckiger Form, in den Abmessungen 150 cm x 100 cm x 100 cm, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen, in Häkeltechnik hergestellten Gewirken aus Spinnstoffen, - mit eingewirkten Pailletten aus Kunststoff (keine Stickerei der Position 5810), - an den Rändern mit einem schmalen Streifen aus in Häkeltechnik hergestellten Gewirken eingefasst sowie an den beiden Schmalseiten mit angeknoteten Fransen ausgestattet (somit konfektioniert), - wird wie ein Schulter- oder Umschlagtuch getragen und stellt sich als Bekleidungszubehör der Position 6117 dar. Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE5597/13-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schal aus 100 % Acrylic gewirkt, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Acryl (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig; in den Abmessungen: laut Antrag etwa 200 cm x 60 cm, - mit zwei aufgesetzten, offenen... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schal aus 100 % Acrylic gewirkt, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Acryl (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig; in den Abmessungen: laut Antrag etwa 200 cm x 60 cm, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen und zwei Gürtelschlaufen; u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Schultern, Teile der Arme und den Oberkörper bedeckend; seitlich offen, - soll in Art eines Ponchos um die Schultern getragen werden, - kennzeichnet sich nach Beschaffenheit und Verwendungszweck nicht als Kleidungsstück der Position 6114, sondern als individuelles, selbständiges Einzelstück, das die Kleidung ergänzt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuchähnliche Ware), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DEF/4870/06-1 | Umschlagtuch, sog. Schal, Art. 70135 light scarf, siehe Foto - aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - in rechteckiger Form, in den Abmessungen 150 cm x 55 cm, - an allen Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, - lt. Antragsangaben nicht handgearbeitet, - an einer Ecke mit einer... Mehr anzeigenUmschlagtuch, sog. Schal, Art. 70135 light scarf, siehe Foto - aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - in rechteckiger Form, in den Abmessungen 150 cm x 55 cm, - an allen Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, - lt. Antragsangaben nicht handgearbeitet, - an einer Ecke mit einer angenähten, stilisierten Blume aus unedlem Metall, - ergänzt als selbständiges Einzelstück die Kleidung und stellt sich somit als Bekleidungs- zubehör der Position 6214 dar. Weniger anzeigen | 6214.90.00.19.0 |
| DE11985/09-1 | Umschlagtuchähnliches Bekleidungszubehör, sog. Damenschal, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken Gewirken aus laut Antrag Viskose (künstliche Chemiefasern) und Lurex (metallisierte Garne), - doppelt gearbeitet (Vorder- und Rückseite); wird über den Kopf gezogen und über den Schultern getragen, - flachliegend in der Form... Mehr anzeigenUmschlagtuchähnliches Bekleidungszubehör, sog. Damenschal, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken Gewirken aus laut Antrag Viskose (künstliche Chemiefasern) und Lurex (metallisierte Garne), - doppelt gearbeitet (Vorder- und Rückseite); wird über den Kopf gezogen und über den Schultern getragen, - flachliegend in der Form eines Sechsecks; zur Mitte hin nach oben und unten spitz zusammenlaufend; in den Abmessungen: bis zu 55 cm hoch x 75 cm breit; - am oberen und am unteren Rand mit 14 cm langen eingeschnittenen Fransen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ergänzt die Kleidung in Art eines Umschlagtuchs. Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE17235/12-1 | Umschlagtuch, sog. Halstuch, Malanda Scarf, Art. W03030, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - annähernd quadratisch; in den Abmessungen: etwa 135 cm x 130 cm, - aus etwa 0,4 mm dicken, buntbedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Merinowolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt... Mehr anzeigenUmschlagtuch, sog. Halstuch, Malanda Scarf, Art. W03030, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - annähernd quadratisch; in den Abmessungen: etwa 135 cm x 130 cm, - aus etwa 0,4 mm dicken, buntbedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Merinowolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert) und mit angeknoteten Fransen versehen, - nicht handgearbeitet, - wird als Umschlagtuch über den Schultern getragen und stellt sich als Bekleidungszubehör der Position 6214 dar. "Umschlagtuch, aus Geweben, aus Wolle, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6214.20.00.90.0 |
| DE12893/13-1 | Umschlagtuchähnliche Ware, sog. Umhang, Foto siehe Anlage, - aus einem etwa 3 mm dicken, mit einem Zackenmuster bedruckten Plüschgewirke aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 135 cm (Breite) x 170 cm (Länge), - in der Mitte einer Schmalseite mit einem... Mehr anzeigenUmschlagtuchähnliche Ware, sog. Umhang, Foto siehe Anlage, - aus einem etwa 3 mm dicken, mit einem Zackenmuster bedruckten Plüschgewirke aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 135 cm (Breite) x 170 cm (Länge), - in der Mitte einer Schmalseite mit einem bis zur Mitte der Länge reichenden Schlitz, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), - ohne Verschluss, - kennzeichnet sich nach der Beschaffenheit (vorn und seitlich offen) nicht als Kleidungsstück (somit kein umhang- ähnliches Kleidungsstück der Position 6102), sondern ergänzt die Kleidung in Art eines Umschlagtuchs. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuchähnliche Ware), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE3640/15-1 | Umschlagtuchähnliche Ware, sog. Damenponcho, Nr. TK130220151241, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirke aus laut Antrag 100 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 100 cm (Breite) x 145 cm (Länge), - in der Mitte einer Schmalseite mit einem bis... Mehr anzeigenUmschlagtuchähnliche Ware, sog. Damenponcho, Nr. TK130220151241, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirke aus laut Antrag 100 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 100 cm (Breite) x 145 cm (Länge), - in der Mitte einer Schmalseite mit einem bis etwa zur Mitte der Länge reichenden Schlitz, - ohne Verschluss, - abgepasst gewirkt, somit konfektioniert, - vorn und seitlich offen; die Schultern, Teile der Arme und den Oberkörper bedeckend (somit kein umhang- ähnliches Kleidungsstück der Position 6102), - ergänzt die Kleidung in Art eines Umschlagtuchs. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuchähnliche Ware), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DEF/5946/07-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Schultertuch, in Erwachsenengröße, siehe beigefügtes Foto, - in dreieckiger Form, in den Abmessungen 150 cm x 100 cm x 100 cm, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen, in Häkeltechnik hergestellten Gewirken aus Spinnstoffen, - mit eingewirkten Pailletten aus... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Schultertuch, in Erwachsenengröße, siehe beigefügtes Foto, - in dreieckiger Form, in den Abmessungen 150 cm x 100 cm x 100 cm, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen, in Häkeltechnik hergestellten Gewirken aus Spinnstoffen, - mit eingewirkten Pailletten aus Kunststoff (keine Stickerei der Position 5810), - an den Rändern mit einem schmalen Streifen aus in Häkeltechnik hergestellten Gewirken eingefasst sowie an den beiden Schmalseiten mit angeknoteten Fransen ausgestattet (somit konfektioniert), - wird wie ein Schulter- oder Umschlagtuch getragen und stellt sich als Bekleidungszubehör der Position 6117 dar. Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE22863/12-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schal, Foto siehe Anlage, - in der Form eines Dreiecks gearbeitet (u. a. somit konfektioniert), mit Seitenlängen von ca. 155 cm x 110 cm x 110 cm, - aus einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern mit einem angenähten Band mit Fransen, -... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schal, Foto siehe Anlage, - in der Form eines Dreiecks gearbeitet (u. a. somit konfektioniert), mit Seitenlängen von ca. 155 cm x 110 cm x 110 cm, - aus einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern mit einem angenähten Band mit Fransen, - wird als Schulter- oder Umschlagtuch getragen. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE13005/10-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Dreieckstuch mit Nieten, Foto siehe Anlage, - in dreieckiger Form (somit konfektioniert), mit Seitenlängen von 150 cm x 93 cm x 93 cm, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Ecken... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Dreieckstuch mit Nieten, Foto siehe Anlage, - in dreieckiger Form (somit konfektioniert), mit Seitenlängen von 150 cm x 93 cm x 93 cm, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Ecken mit aufgeklebten, runden und eckigen Nieten aus unedlem Metall verziert, - wird wie ein Schulter- oder Umschlagtuch getragen und stellt sich als Bekleidungszubehör der Position 6117 dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE17231/12-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Dreieckstuch W03036 Nerang Wrap, Foto siehe Anlage, - annähernd in der Form eines Dreiecks gearbeitet (somit konfektioniert), mit Seitenlängen von ca. 280 cm x 155 cm x 155 cm, - aus ca. 0,8 mm dicken, gefärbten Gewirken aus laut Antrag Merinowolle, - an allen... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Dreieckstuch W03036 Nerang Wrap, Foto siehe Anlage, - annähernd in der Form eines Dreiecks gearbeitet (somit konfektioniert), mit Seitenlängen von ca. 280 cm x 155 cm x 155 cm, - aus ca. 0,8 mm dicken, gefärbten Gewirken aus laut Antrag Merinowolle, - an allen Rändern abgepasst gewirkt, - wird wie ein Schulter- oder Umschlagtuch getragen und stellt sich als Bekleidungszubehör der Position 6117 dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE21486/16-1 | Umschlagtuch, sog. Schal / Dreieckstuch ROL - Tuck fake suede, Foto siehe Anlage, - in dreieckiger Form (somit kein Schal); ohne Fransen mit einer Grundseitenlänge von ca. 185 cm und Schenkellängen von ca. 115 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag synthetischen... Mehr anzeigenUmschlagtuch, sog. Schal / Dreieckstuch ROL - Tuck fake suede, Foto siehe Anlage, - in dreieckiger Form (somit kein Schal); ohne Fransen mit einer Grundseitenlänge von ca. 185 cm und Schenkellängen von ca. 115 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - an den Schenkelseiten mit geschnittenen Fransen (somit konfektioniert), - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), aus Gewirke" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DEF/375/06-1 | Bekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Pareo Paisley Art. 690-303, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, bedruckten, netzartigen, durchscheinenden Gewirken aus lt. Antrag 95% Nylon und 5% Spandex (beides synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (damit konfektioniert), - rechteckig,... Mehr anzeigenBekleidungszubehör (Umschlagtuch), sog. Pareo Paisley Art. 690-303, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, bedruckten, netzartigen, durchscheinenden Gewirken aus lt. Antrag 95% Nylon und 5% Spandex (beides synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (damit konfektioniert), - rechteckig, in den Abmessungen: 120 cm x 140 cm, - soll in der Art eines Pareo um die Hüfte gebunden werden, und stellt sich aufgrund der rechteckigen Form (ohne Bindevorrichtung) als Umschlagtuch (Hüfttuch) dar. Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE12893/13-1 | Umschlagtuchähnliche Ware, sog. Umhang, Foto siehe Anlage, - aus einem etwa 3 mm dicken, mit einem Zackenmuster bedruckten Plüschgewirke aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 135 cm (Breite) x 170 cm (Länge), - in der Mitte einer Schmalseite mit einem... Mehr anzeigenUmschlagtuchähnliche Ware, sog. Umhang, Foto siehe Anlage, - aus einem etwa 3 mm dicken, mit einem Zackenmuster bedruckten Plüschgewirke aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 135 cm (Breite) x 170 cm (Länge), - in der Mitte einer Schmalseite mit einem bis zur Mitte der Länge reichenden Schlitz, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), - ohne Verschluss, - kennzeichnet sich nach der Beschaffenheit (vorn und seitlich offen) nicht als Kleidungsstück (somit kein umhang- ähnliches Kleidungsstück der Position 6102), sondern ergänzt die Kleidung in Art eines Umschlagtuchs. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Umschlagtuchähnliche Ware), aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
| DE12917/12-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schaltuch, Foto siehe Anlage, - flachliegend in den Abmessungen: etwa 75 cm x 120 cm, - aus einem etwa 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarzen) Gewirke aus laut Antrag 65% Polyester und 35% Viskose (beides Chemiefasern); zu einem "Rundschal" zusammengenäht... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schaltuch, Foto siehe Anlage, - flachliegend in den Abmessungen: etwa 75 cm x 120 cm, - aus einem etwa 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarzen) Gewirke aus laut Antrag 65% Polyester und 35% Viskose (beides Chemiefasern); zu einem "Rundschal" zusammengenäht (konfektioniert), - wird in der Art eines um den Hals gewickelten Umschlagtuchs getragen, - ergänzt als individuelles, selbständiges Einzelstück die Kleidung. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (umschlagtuchähnliche Ware) aus Gewirken" Weniger anzeigen | 6117.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Stola
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stola. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Stola importiert oder zolltariflich verglichen.