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HS-Code 0204.10 – Ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 0204.10 erfasst ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt. Sie gehört zur Position 0204 (Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren). Gefrorene ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern gehören in 0204.30. Innerhalb der Unterposition richten sich die Nummern darunter danach, ob die Tierkörper von Hauslämmern stammen.

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Gehört Ihr Lammtierkörper zu HS-Code 0204.10?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0204.10?

Die Zolltarifnummer 0204.10.00.10.0 gilt für ganze oder halbe Tierkörper von Hauslämmern. Die Zolltarifnummer 0204.10.00.90.0 erfasst ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, die nicht von Hauslämmern stammen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühltDiese Seite
Zolltarifnummervon Hauslämmern
12,8 % + 171,30 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
12,8 % + 171,30 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0204.10

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0204.10

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 3
3. A. Es gelten als: a) „ganze Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0204.10, 0204.21, 0204.30, 0204.41, 0204.50.11 und 0204.50.51 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; b) „halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0204.10, 0204.21, 0204.30, 0204.41, 0204.50.11 und 0204.50.51 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0204.22.10, 0204.42.10, 0204.50.13 und 0204.50.53 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren; d) „halbe Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0204.22.10, 0204.42.10, 0204.50.13 und 0204.50.53 der vordere Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schulter, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0204.10.00ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt: Die Begriffe „ganze Tierkörper“ und „halbe Tierkörper“ sind in den Buchstaben a) und b) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt. Wegen der Begriffsbestimmung für Lammfleisch wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0204.10 und 0204.30 des HS hingewiesen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-149/7312.12.1973DER BEGRIFF " WILD " IN DER TARIFSTELLE 02.04-B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1970 IST DAHIN AUSZULEGEN, DASS ER DIE IN FREIER WILDBAHN LEBENDEN JAGDBAREN TIERE ERFASST .

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0204.10

Welche Zolltarifnummer gilt für Hauslämmer unter HS-Code 0204.10?

Ganze oder halbe Tierkörper von Hauslämmern gehören in die Zolltarifnummer 0204.10.00.10.0. Ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, die nicht von Hauslämmern stammen, gehören in 0204.10.00.90.0. Ein ganzer Tierkörper ist nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten gestellt, mit oder ohne Kopf und Füßen.

Gehören Lammdärme unter HS-Code 0204.10?

Nein, Därme von Lämmern gehören nicht zu Kapitel 2. Nach Kapitel 2, Anmerkung 1 gehören Därme, Blasen und Magen von Tieren zur Position 0504. Ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern bleiben dagegen in 0204.10, wenn sie frisch oder gekühlt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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