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Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0 – Säugetier-Eizellen und Embryonen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ungenießbare Eizellen und Embryonen von Säugetieren, die in der Warennummer 0511.99.85 keiner anderen Zeile zugeordnet sind. Sperma von Säugetieren ist dagegen in der Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0 anzumelden, andere Waren dieser Warennummer in 0511.99.85.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelAndere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionWaren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
ZolltarifnummerRindersperma
andere
UnterpositionWaren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
Unterpositionandere
ZolltarifnummerFlechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerSperma von Säugetieren
ZolltarifnummerEizellen und Embryonen von SäugetierenDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0511.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0511.99.858-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0511.99.85.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0511.99.85.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0?

Kapitel 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder … › 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder …
✓andere, also nicht: RinderspermaDie Ware ist ein ungenießbares Erzeugnis tierischen Ursprungs. Genießbare Waren gehören nicht zu Kapitel 5.
✓andere, also nicht: Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3Die Ware stammt von Säugetieren.
✓andere, also nicht: Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle, natürliche Schwämme tierischen UrsprungsDie Ware ist ein tierisches Erzeugnis, das als Eizelle oder als Embryo von einem Säugetier vorliegt.
✓Eizellen und Embryonen von Säugetieren
0511.99.85.20.0Eizellen und Embryonen von Säugetieren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0511.99.85

ZolltarifnummerWortlaut
0511.99.85.10.0Sperma von Säugetieren
0511.99.85.20.0Eizellen und Embryonen von Säugetierendiese Seite
0511.99.85.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0511.99.85 eingereiht

89 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland49
Tschechien10
Frankreich7
Polen5
Spanien4
Niederlande4
vZTAWareGültig bis
DEBTI41919/26-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Erzeugnis, welches zur Verwendung als Katzensnack …25.10.2029
DEBTI29432/26-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um getrocknetes …27.09.2029
DEBTI29416/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknetes "Hühnerbrustfleisch" ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist …10.09.2029
DEBTI25984/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um fein gemahlene Eierschalen ohne …06.09.2029
DEBTI28239/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben und den beigefügten Abbildungen handelt es sich um getrocknete (gefriergetrocknet), annähernd …23.08.2029
DEBTI25985/26-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Lichtbild handelt es sich um lediglich getrocknete Abschnitte …16.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0511.99.104Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Kaninchenhaut mit Fell, die zur Verwendung als Tierfutter bestimmt ist. Die Ware besteht aus gewaschenen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0

€
0511.99.85.20.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
0511.99.85.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
0511.99.85.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0511.99.85andere: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffern 2, 3, 4, 7, 8 und 13 aufgeführten Erzeugnisse sowie ungenießbare oder für die menschliche Ernährung nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 1 erfassten Arten. Nicht hierher gehört tierisches Blutplasma (z. B. Position 3002).

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2023/24801.02.2023Getrocknete Büffelohren als Tierfutter wurden in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht.0511.99.85
2023/24801.02.2023Getrocknetes Dörrfleisch vom Schlund des Rindes als Tierfutter wurde in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht.0511.99.85
1125/200621.07.2006Getrocknete Schweineohren, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, wurden in die damalige Nummer 0511.99.90 eingereiht. Diese gehört heute zur Warennummer 0511.99.85.0511.99.90heute 0511.99.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-406/2510.09.2026Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung …
C-318/9003.06.1992Die Verordnung (EWG) Nr. 3300/81 des Rates vom 16. November 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß unsteriles fötales Kälberserum nicht unter die Tarifnummer 38.16, sondern unter die …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 05 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0511.99.85

  1. 01.01.20070511.99.85neu eingeführt · aus 0503.00.00, aus 0511.99.90
  2. 01.01.20070511.99.85.10.0neu eingeführt · „Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage“ · aus 0511.99.90
  3. 01.01.20070511.99.85.90.0neu eingeführt · aus 0511.99.90
  4. 01.07.20070511.99.85wieder anmeldefähig · aus 0511.99.85
  5. 01.07.20070511.99.85.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0511.99.85
  6. 01.07.20070511.99.85.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 0511.99.85
  7. 01.01.20130511.99.85unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0511.99.85
  8. 01.01.20130511.99.85.10.0neu eingeführt · „Sperma von Säugetieren“ · aus 0511.99.85
  9. 01.01.20130511.99.85.20.0neu eingeführt · „Eizellen und Embryonen von Säugetieren“ · aus 0511.99.85
  10. 01.01.20130511.99.85.90.0neu eingeführt · aus 0511.99.85

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0

Gehören genießbare Eizellen von Säugetieren unter 0511.99.85.20.0?

Nein, genießbare Waren gehören nicht zu Kapitel 5 und fallen damit nicht unter die Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0. Diese Zolltarifnummer setzt eine ungenießbare Ware voraus.

Welche Zolltarifnummer gilt für Eizellen und Embryonen von Säugetieren unter 0511.99.85?

Eizellen und Embryonen von Säugetieren gehören in die Zolltarifnummer 0511.99.85.20.0. Sperma von Säugetieren ist in 0511.99.85.10.0 anzumelden, andere Waren dieser Warennummer in 0511.99.85.90.0.

Gilt ein Zusatzzoll für Eizellen und Embryonen von Säugetieren unter 0511.99.85.20.0 mit Ursprung Russland?

Ja, für Eizellen und Embryonen von Säugetieren mit Ursprung Russland wird unter 0511.99.85.20.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Brauchen Eizellen und Embryonen von Säugetieren unter 0511.99.85.20.0 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr von Eizellen und Embryonen von Säugetieren unter 0511.99.85.20.0 ist eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Als Unterlage kommt das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) in Betracht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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