01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0511.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0511.99.858-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0511.99.85.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0511.99.85.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0?
- ×Rindersperma0511.10.00.00.0
- ×Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 30511.91
- ×Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle0511.99.10.00.0
- ×natürliche Schwämme tierischen Ursprungs0511.99.31.00.0, 0511.99.39.00.0
- ×Eizellen und Embryonen von Säugetieren0511.99.85.20.0
- ×andere, also nicht: Sperma von Säugetieren0511.99.85.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0511.99.85
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0511.99.85.10.0 | Sperma von Säugetierendiese Seite |
| 0511.99.85.20.0 | Eizellen und Embryonen von Säugetieren |
| 0511.99.85.90.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0511.99.85 eingereiht
89 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI41919/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Erzeugnis, welches zur Verwendung als Katzensnack … | 25.10.2029 |
| DEBTI29432/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um getrocknetes … | 27.09.2029 |
| DEBTI29416/26-1Deutschland | Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknetes "Hühnerbrustfleisch" ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist … | 10.09.2029 |
| DEBTI25984/26-1Deutschland | Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um fein gemahlene Eierschalen ohne … | 06.09.2029 |
| DEBTI28239/26-1Deutschland | Nach den Antragsangaben und den beigefügten Abbildungen handelt es sich um getrocknete (gefriergetrocknet), annähernd … | 23.08.2029 |
| DEBTI25985/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Lichtbild handelt es sich um lediglich getrocknete Abschnitte … | 16.08.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0511.99.10 | 4 | Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Kaninchenhaut mit Fell, die zur Verwendung als Tierfutter bestimmt ist. Die Ware besteht aus gewaschenen … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0511.99.85 | andere: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffern 2, 3, 4, 7, 8 und 13 aufgeführten Erzeugnisse sowie ungenießbare oder für die menschliche Ernährung nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 1 erfassten Arten. Nicht hierher gehört tierisches Blutplasma (z. B. Position 3002). |
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2023/24801.02.2023 | Getrocknete Büffelohren als Tierfutter in Kunststoffbeuteln wurden in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht. | 0511.99.85 |
| 2023/24801.02.2023 | Dörrfleisch vom Schlund des Rindes als Tierfutter für Hunde wurde in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht. | 0511.99.85 |
| 1125/200621.07.2006 | Getrocknete Schweineohren, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, wurden in die damalige Nummer 0511.99.90 eingereiht; heute gehört die Ware in die Warennummer 0511.99.85. | 0511.99.90heute 0511.99.85 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-406/2510.09.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung … |
| C-318/9003.06.1992 | Die Verordnung (EWG) Nr. 3300/81 des Rates vom 16. November 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß unsteriles fötales Kälberserum nicht unter die Tarifnummer 38.16, sondern unter die … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 05 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0511.99.85
- 01.01.20070511.99.85neu eingeführt · aus 0503.00.00, aus 0511.99.90
- 01.01.20070511.99.85.10.0neu eingeführt · „Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage“ · aus 0511.99.90
- 01.01.20070511.99.85.90.0neu eingeführt · aus 0511.99.90
- 01.07.20070511.99.85wieder anmeldefähig · aus 0511.99.85
- 01.07.20070511.99.85.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0511.99.85
- 01.07.20070511.99.85.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 0511.99.85
- 01.01.20130511.99.85unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0511.99.85
- 01.01.20130511.99.85.10.0neu eingeführt · „Sperma von Säugetieren“ · aus 0511.99.85
- 01.01.20130511.99.85.20.0neu eingeführt · „Eizellen und Embryonen von Säugetieren“ · aus 0511.99.85
- 01.01.20130511.99.85.90.0neu eingeführt · aus 0511.99.85
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Sperma von Säugetieren unter 0511.99.85?
Sperma von Säugetieren gehört in die Zolltarifnummer 0511.99.85.10.0. Eizellen und Embryonen von Säugetieren gehören in 0511.99.85.20.0, die übrigen Waren der Warennummer 0511.99.85 in 0511.99.85.90.0.
Gilt für Sperma von Säugetieren unter 0511.99.85.10.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus oder bei Ausfuhr aus Belarus oder Russland?
Ja, bei Ursprung Belarus gilt der Zusatzzoll. Für Waren, die nicht aus Belarus oder Russland stammen, gilt er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Belarus oder Russland ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Ist bei der Einfuhr von Sperma von Säugetieren unter 0511.99.85.10.0 eine Veterinärkontrolle vorgesehen?
Ja, bei der Einfuhr ist eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle) vorgesehen. Sie ist für die Einfuhr aus allen Ländern, aus der Europäischen Union, den Färöern und Grönland aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile