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Position 0704 – Frischer oder gekühlter Kohl

Position im Zolltarif

07Kapitel04Position

Zu Position 0704 gehören Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt. Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. gehören in Position 0703, Salate und Chicorée in Position 0705.

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Gehört Ihr Kohl oder Blumenkohl zu HS-Code 0704?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0704?

Die Position 0704 ist in die Unterpositionen 0704.10 Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli, 0704.20 Rosenkohl/Kohlsprossen und 0704.90 anderer unterteilt. Innerhalb von 0704.10 wird Blumenkohl/Karfiol (Warennummer 0704.10.10) von den anderen Waren dieser Unterposition (Warennummer 0704.10.90) getrennt. Unterposition 0704.90 unterscheidet Weißkohl und Rotkohl (Warennummer 0704.90.10) von anderem Kohl (Warennummer 0704.90.90).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionKohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühltDiese Seite
UnterpositionBlumenkohl/Karfiol und Brokkoli12 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 1 vZTA
Kombinierte NomenklaturBlumenkohl/Karfiol
Zolltarifnummeranderer
ZolltarifnummerRosenkohl/Kohlsprossen
12 % · 0 vZTA
Unterpositionanderer12 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 2 vZTA
ZolltarifnummerWeißkohl und Rotkohl
Zolltarifnummeranderer

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0704

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0704. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0704

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz4 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland5 von 5
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder5 von 5
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder4 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0704

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0704

Die fünf Warennummern der Position 0704 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20220704.10.10eingeführt · Blumenkohl/Karfiol
  2. 01.01.20220704.10.90.00.0eingeführt · anderer
  3. 01.01.19720704.20.00.00.0eingeführt · Rosenkohl/Kohlsprossen
  4. 01.01.19720704.90.10.00.0eingeführt · Weißkohl und Rotkohl
  5. 01.01.19720704.90.90.00.0eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.01.2019

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0704

Welche Zolltarifnummer gilt für Blumenkohl, Brokkoli oder Kohl in Position 0704?

Blumenkohl, Brokkoli und Kohl gehören in Position 0704, welche Zolltarifnummer gilt, hängt von der Unterteilung nach Blumenkohl/Karfiol, Rosenkohl/Kohlsprossen und Weißkohl/Rotkohl ab. Die Unterposition 0704.10 umfasst Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli, die Unterposition 0704.90 die übrigen Kohlarten wie Weißkohl und Rotkohl.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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