01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0704?
Die Position 0704 ist in die Unterpositionen 0704.10 Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli, 0704.20 Rosenkohl/Kohlsprossen und 0704.90 anderer unterteilt. Innerhalb von 0704.10 wird Blumenkohl/Karfiol (Warennummer 0704.10.10) von den anderen Waren dieser Unterposition (Warennummer 0704.10.90) getrennt. Unterposition 0704.90 unterscheidet Weißkohl und Rotkohl (Warennummer 0704.90.10) von anderem Kohl (Warennummer 0704.90.90).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0704
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0704. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0704
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0704
Anmerkungen (2)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0704
Die fünf Warennummern der Position 0704 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20220704.10.10eingeführt · Blumenkohl/Karfiol
- 01.01.20220704.10.90.00.0eingeführt · anderer
- 01.01.19720704.20.00.00.0eingeführt · Rosenkohl/Kohlsprossen
- 01.01.19720704.90.10.00.0eingeführt · Weißkohl und Rotkohl
- 01.01.19720704.90.90.00.0eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.01.2019
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0704
Welche Zolltarifnummer gilt für Blumenkohl, Brokkoli oder Kohl in Position 0704?
Blumenkohl, Brokkoli und Kohl gehören in Position 0704, welche Zolltarifnummer gilt, hängt von der Unterteilung nach Blumenkohl/Karfiol, Rosenkohl/Kohlsprossen und Weißkohl/Rotkohl ab. Die Unterposition 0704.10 umfasst Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli, die Unterposition 0704.90 die übrigen Kohlarten wie Weißkohl und Rotkohl.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission


