01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0703?
Position 0703 wird in Unterposition 0703.10 für Speisezwiebeln und Schalotten, 0703.20 für Knoblauch und 0703.90 für Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. unterteilt. Speisezwiebeln für Saatzwecke (Steckzwiebeln) gehören in Zolltarifnummer 0703.10.11.00.0, Speisezwiebeln, die nicht für Saatzwecke bestimmt sind, in Zolltarifnummer 0703.10.19.00.0. Schalotten gehören in Zolltarifnummer 0703.10.90.00.0, Knoblauch in Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0. Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. gehören in Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0703
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0703. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0703
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0703
Anmerkungen (2)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-423/0928.10.2010 | Für Knoblauch, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde, legt der Gerichtshof die Kombinierte Nomenklatur aus. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0703
Die fünf Warennummern der Position 0703 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19720703.10.11.00.0eingeführt · für Saatzwecke (Steckzwiebeln) · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.19720703.10.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.19720703.10.90.00.0eingeführt · Schalotten
- 01.01.19720703.20.00.00.0eingeführt · Knoblauch · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.19720703.90.00.00.0eingeführt · Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. · zuletzt geändert 01.01.2019
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0703
Welche Zolltarifnummer gilt für Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und Porree in Position 0703?
Speisezwiebeln, die nicht für Saatzwecke bestimmt sind, gehören in Zolltarifnummer 0703.10.19.00.0, Steckzwiebeln für Saatzwecke in 0703.10.11.00.0. Schalotten gehören in 0703.10.90.00.0, Knoblauch in 0703.20.00.00.0 und Porree/Lauch sowie Schnittlauch in 0703.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



