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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungDual-Use

HS-Code 3206.20 – Pigmente auf Basis von Chromverbindungen

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 3206.20 erfasst Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen. Sie gehört zur Position 3206 (Andere Farbmittel) im Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge, Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel. Pigmente mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz, gehören in 3206.11. Die Nummern darunter richten sich nach dem genannten Pigment selbst, etwa nach Strontiumchromat oder Kupferchromitschwarzspinell.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3206.20?

Die Zolltarifnummern 3206.20.00.10.0, 3206.20.00.40.0 und 3206.20.00.50.0 nennen jeweils einen bestimmten Stoff, etwa Bleichromatmolybdatsulfatrot, Strontiumchromat oder Nickeleisenchromitschwarzspinell. Die Zolltarifnummern 3206.20.00.20.0, 3206.20.00.30.0, 3206.20.00.60.0 und 3206.20.00.70.0 erfassen Bleisulfochromatgelb, Pentazinkchromatoctahydroxid, Cobaltchromitgrünspinell beziehungsweise Kupferchromitschwarzspinell. Die Zolltarifnummer 3206.20.00.90.0 („andere“) erfasst alle übrigen Pigmente dieser Unterposition, die keine der genannten Nummern nennt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionAndere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
UnterpositionPigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von ChromverbindungenDiese Seite
ZolltarifnummerBleichromatmolybdatsul­ fatrot (C. I. Pigment Red 104) (CAS-nr: 12656-85-8)
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerBleisulfochromatgelb (C.I. Pigment Yellow 34) (CAS RN 1344-37-2)
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerPentazinkchromatoctahy­droxid (CAS RN 49663-84-5)
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerStrontiumchromat (CAS RN 7789-06-2)
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerNickeleisenchromitschwarzspinell (C.I. Pigment Black 30) (CAS RN 71631-15-7)
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerCobaltchromitgrünspinell (C.I. Pigment Green 26) (CAS RN 68187-49-5)
6,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerKupferchromitschwarzspinell (C.I. Pigment Black 28) (CAS RN 68186-91-4)
6,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3206.20

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3206.20

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 5
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3206.20.00Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 2 und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Hierher gehören z. B.: 1. Molybdatrot, das aus Mischkristallen aus Bleimolybdat, Bleichromat und im Allgemeinen aus Bleisulfat besteht; 2. Mischkristalle aus Blei-, Barium- …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3206.20

Gehören Füllstoffe für Ölfarben unter HS-Code 3206.20?

Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln im Sinne von Kapitel 32, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Die Anmerkung gilt für Kapitel 32 und damit auch für die Position 3206 und die Unterposition 3206.20.

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 3206.20 gilt für ein bestimmtes Chromatpigment?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Pigment selbst, zum Beispiel gilt für Strontiumchromat die Zolltarifnummer 3206.20.00.40.0 und für Pentazinkchromatoctahydroxid die Zolltarifnummer 3206.20.00.30.0. Pigmente, die keine der genannten Nummern nennt, fallen unter 3206.20.00.90.0 („andere“).

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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