Zum Hauptinhalt springen
HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 4011.30 – Luftreifen für Luftfahrzeuge

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 4011.30 gehören neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art (Position 4011, Kapitel 40). Reifen für Personenkraftwagen gehören in die Unterposition 4011.10. Darunter richtet sich die Einreihung danach, ob der Reifen für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Luftfahrzeugreifen zu HS-Code 4011.30?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 4011.30?

Die Zolltarifnummern unter 4011.30 unterscheiden sich danach, für welche Luftfahrzeuge der Reifen bestimmt ist. Luftreifen für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 4011.30.00.10.0. Reifen dieser Art, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, fallen unter 4011.30.00.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKautschuk und Waren daraus
PositionLuftreifen aus Kautschuk, neu
Unterpositionvon der für Luftfahrzeuge verwendeten ArtDiese Seite
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerandere
4,5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 4011.30

PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderEinfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 4011.30

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64; c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65; d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI; e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96; f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 1
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 4011.30

Welche Waren gehören nicht zu Kapitel 40 und damit nicht zu HS-Code 4011.30?

Zu Kapitel 40 gehören nicht Waren des Abschnitts XI, Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64, Kopfbedeckungen des Kapitels 65 sowie Waren der Kapitel 90, 92, 94 und 96. Waren des Kapitels 95 gehören nicht hierher, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken. Die Unterposition 4011.30 umfasst nur neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art.

Welche Zolltarifnummer gilt für Luftreifen für zivile Luftfahrzeuge unter HS-Code 4011.30?

Luftreifen für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 4011.30.00.10.0. Reifen dieser Art, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, fallen unter 4011.30.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →