01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 4011.30?
Die Zolltarifnummern unter 4011.30 unterscheiden sich danach, für welche Luftfahrzeuge der Reifen bestimmt ist. Luftreifen für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 4011.30.00.10.0. Reifen dieser Art, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, fallen unter 4011.30.00.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4011.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4011.30
Anmerkungen (3)
2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64; c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65; d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI; e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96; f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 4011.30
Welche Waren gehören nicht zu Kapitel 40 und damit nicht zu HS-Code 4011.30?
Zu Kapitel 40 gehören nicht Waren des Abschnitts XI, Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64, Kopfbedeckungen des Kapitels 65 sowie Waren der Kapitel 90, 92, 94 und 96. Waren des Kapitels 95 gehören nicht hierher, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken. Die Unterposition 4011.30 umfasst nur neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art.
Welche Zolltarifnummer gilt für Luftreifen für zivile Luftfahrzeuge unter HS-Code 4011.30?
Luftreifen für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 4011.30.00.10.0. Reifen dieser Art, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, fallen unter 4011.30.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut