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HS-Code · weltweit gleich

HS-Code 8452.10 – Haushaltsnähmaschinen

HS-Code · 6-stellig

In diese Unterposition gehören Haushaltsnähmaschinen innerhalb der Position 8452 für Nähmaschinen. Nähautomaten gehören in 8452.21, Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen in 8452.90. Darunter richten sich die Zolltarifnummern nach dem Stückwert von mehr als 65 € und dem Kopfgewicht der Steppstichnähmaschinen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8452.10?

Für Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt, gilt bei einem Stückwert von mehr als 65 € (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) die Zolltarifnummer 8452.10.11.00.0. Die übrigen Steppstichnähmaschinen dieses Gewichts fallen in die Zolltarifnummer 8452.10.19.00.0. Andere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe gehören in die Zolltarifnummer 8452.10.90.00.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionNähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln
UnterpositionHaushaltsnähmaschinenDiese Seite
Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt; Steppstichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegen
ZolltarifnummerNähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 €
5,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
9,7 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe
3,7 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8452.10

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Einheitspreis) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Einheitspreis) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 8452.10?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 8452.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8452.10

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2015/231708.12.2015Die Verordnung 2015/2317 reiht eine Freiarm-Haushaltsnähmaschine mit eingebautem 70-Watt-Elektromotor und einem Wert von mehr als 65 EUR in die Warennummer 8452.10.11 ein.8452.10.11

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-234/8720.01.1989Den Kriterien der Vorschrift 3 Teil A Buchstabe a zu Kapitel 84 des Gemeinsamen Zolltarifs entsprechende elektronische Geräte zur Durchführung vorwiegend von Rechen -, aber auch von anderen Operationen, die nach einer Methode programmierbar sind, die …
C-60/8309.02.19841. EIN ERZEUGNIS , DAS IM EINFUHRZEITPUNKT AUS MEHREREN GETRENNT IN EINEM GEMEINSAMEN KARTON VERPACKTEN TEILEN BESTEHT , NÄMLICH AUS EINEM ALLGEMEIN VERWENDBAREN ELEKTRONISCHEN TISCHRECHNER MIT DRUCKWERK UND ZWÖLFSTELLIGER LEUCHTZIFFERANZEIGE ( MIT DEM …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8452.10

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8452.10 gilt für Ihre Haushaltsnähmaschine?

Das richtet sich nach Stückwert und Gewicht. Steppstichnähmaschinen mit einem Stückwert von mehr als 65 € (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) und einem Kopf von ohne Motor 16 kg oder weniger bzw. mit Motor 17 kg oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 8452.10.11.00.0. Andere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe gehören in die Zolltarifnummer 8452.10.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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