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gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0 – Mehrphasenmotoren über 735 W, zivil

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 735 W bis einschließlich 750 W, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Motoren mit einer Leistung von weniger als 750 W für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8501.51.00.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummermit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerElektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …
ZolltarifnummerSynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …
ZolltarifnummerElektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …
ZolltarifnummerDreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W …
ZolltarifnummerAutomotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …
ZolltarifnummerBürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.51.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.51.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Die Ware muss ein Mehrphasen-Wechselstrommotor sein, also kein anderer Motor- oder Generatortyp.
✓mit einer Leistung von 750 W oder wenigerDie Leistung der Ware muss 750 W oder weniger betragen.
✓mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile LuftfahrzeugeDie Leistung muss mehr als 735 W bis einschließlich 750 W betragen, und der Motor muss für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sein.
8501.51.00.10.0Mehrphasenmotoren über 735 W, zivil

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
  • ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW8501.52
  • ×mit einer Leistung von mehr als 75 kW8501.53
  • ×mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge8501.51.00.20.0
  • ×Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden …8501.51.00.25.0
  • ×SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von 340W oder mehr …8501.51.00.30.0
  • ×Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden …8501.51.00.35.0
  • ×Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W oder mehr, jedoch nicht …8501.51.00.40.0
  • ×Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7 000 U/min …8501.51.00.45.0
  • ×Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -einem …8501.51.00.50.0
  • ×andere, also nicht: mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge8501.51.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.51.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.51.00.10.0mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8501.51.00.20.0mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.25.0Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.30.0SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.35.0Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.40.0Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.45.0Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.50.0Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.51.00 eingereiht

23 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Slowakei12
Deutschland6
Frankreich2
Polen2
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30267/26-1Deutschland"Permanenterregter 3-Phasen-Synchronmotor (PMSM)" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem …20.08.2029
DEBTI21258/26-1Deutschland"Spindelhubgetriebemotor" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem Drehstrommotor (kennzeichnende …13.08.2029
DEBTI10870/26-1DeutschlandMehrphasen-Wechselstrommotor, Servomotor. Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem synchronen …14.05.2029
DEBTI6951/26-1DeutschlandDrehstrom-/Wechselstrommotor für Dosierpumpe. Drehstrom-Elektromotor, mit Aluminiumgehäuse, Ausgangsleistung von 0,37 …03.05.2029
DEBTI8338/25-1DeutschlandKombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem Mehrphasen-Wechselstrommotor (Leistung: 86 W, Drehzahl …13.03.2028
DEBTI2021/24-1Deutschland"Servomotor" in Form einer kombinierten Maschine, bestehend aus - einem Mehrphasen-Wechselstrommotor, in einem nahezu …02.06.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0

€
8501.51.00.10.0Drittlandszoll––––
8501.51.00.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8501.51.00.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.51.00.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.51.00

  1. 01.01.19728501.51.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von 750 W oder weniger“
  2. 01.01.19888501.51.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.51.10, 8501.51.90
  3. 01.01.20068501.51.00.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.51.10, 8501.51.90
  4. 01.01.20068501.51.00.20.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.51.10, 8501.51.90
  5. 01.01.20068501.51.00.90.0neu eingeführt · aus 8501.51.10, 8501.51.90
  6. 01.01.20128501.51.00.30.0neu eingeführt · „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung …“ · aus 8501.52.20, 8501.53.50
  7. 01.01.20228501.51.00.30.0Wortlaut geändert · „SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …“ · vorher „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 kW, - Flanschabmessungen von nicht mehr als 180 mm × 180 mm und - einer Länge von maximal 271 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelders“
  8. 01.01.20228501.51.00.40.0neu eingeführt · „Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  9. 01.01.20238501.51.00.50.0neu eingeführt · „Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
  10. 01.07.20258501.51.00.25.0neu eingeführt · „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …“ · aus 8501.51.00
  11. 01.07.20258501.51.00.35.0neu eingeführt · „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …“ · aus 8501.51.00
  12. 01.07.20258501.51.00.45.0neu eingeführt · „Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …“ · aus 8501.51.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Mehrphasenmotoren über 735 W für zivile Luftfahrzeuge unter der Warennummer 8501.51.00?

Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 735 W bis einschließlich 750 W für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0. Motoren mit einer Leistung von weniger als 750 W für bestimmte Luftfahrzeuge gehören dagegen in die Zolltarifnummer 8501.51.00.20.0.

Wann wurde die Unterteilung der Warennummer 8501.51.00 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 8501.51.00 wurde zuletzt zum 01.07.2025 geändert. Die Verlaufsangaben zu dieser Warennummer reichen bis zum 01.01.2006 zurück.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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