Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.07.2025

Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0 – Permanentmagnet-Synchronmotor 550 W

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden elektrische Permanentmagnet-Synchronmotoren mit 550 W Ausgangsleistung und einem Rotor mit 8 Polen, umschlossen von einer Polyethylenhülle. Mit 600 W Ausgangsleistung und Aluminiumhülle gehören Motoren in 8501.51.00.35.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummermit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerElektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …Diese Seite
ZolltarifnummerSynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …
ZolltarifnummerElektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …
ZolltarifnummerDreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W …
ZolltarifnummerAutomotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …
ZolltarifnummerBürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.51.00.2510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.51.00.25.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Die Ware muss ein Mehrphasen-Wechselstrommotor sein, der mit mehreren Phasen arbeitet.
✓mit einer Leistung von 750 W oder wenigerDie Ware hat eine Leistung von 750 W oder weniger. Dieser Wert bezieht sich auf die Leistung des Motors.
✓Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8° angeordnet sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °CDie Ware ist ein elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit 550 W Ausgangsleistung und einem Rotor mit 8 Polen aus Permanentmagneten. Die Magnete bestehen hauptsächlich aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560) und sind von einer Polyethylenhülle umschlossen.
8501.51.00.25.0Permanentmagnet-Synchronmotor, 550 W, Polyethylenhülle

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
  • ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW8501.52
  • ×mit einer Leistung von mehr als 75 kW8501.53
  • ×mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge8501.51.00.10.0
  • ×mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge8501.51.00.20.0
  • ×SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von 340W oder mehr …8501.51.00.30.0
  • ×Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden …8501.51.00.35.0
  • ×Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W oder mehr, jedoch nicht …8501.51.00.40.0
  • ×Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7 000 U/min …8501.51.00.45.0
  • ×Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -einem …8501.51.00.50.0
  • ×andere, also nicht: Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …8501.51.00.90.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.51.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.51.00.10.0mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8501.51.00.20.0mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.25.0Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …diese SeiteAutonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.30.0SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.35.0Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.40.0Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.45.0Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.50.0Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.51.00.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.51.00 eingereiht

23 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Slowakei12
Deutschland6
Frankreich2
Polen2
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30267/26-1Deutschland"Permanenterregter 3-Phasen-Synchronmotor (PMSM)" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem …20.08.2029
DEBTI21258/26-1Deutschland"Spindelhubgetriebemotor" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem Drehstrommotor (kennzeichnende …13.08.2029
DEBTI10870/26-1DeutschlandMehrphasen-Wechselstrommotor, Servomotor. Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem synchronen …14.05.2029
DEBTI6951/26-1DeutschlandDrehstrom-/Wechselstrommotor für Dosierpumpe. Drehstrom-Elektromotor, mit Aluminiumgehäuse, Ausgangsleistung von 0,37 …03.05.2029
DEBTI8338/25-1DeutschlandKombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem Mehrphasen-Wechselstrommotor (Leistung: 86 W, Drehzahl …13.03.2028
DEBTI2021/24-1Deutschland"Servomotor" in Form einer kombinierten Maschine, bestehend aus - einem Mehrphasen-Wechselstrommotor, in einem nahezu …02.06.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0

€
8501.51.00.25.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8501.51.00.25.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8501.51.00.25.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8501.51.00.25.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.51.00.25.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.51.00

  1. 01.01.19728501.51.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von 750 W oder weniger“
  2. 01.01.19888501.51.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.51.10, 8501.51.90
  3. 01.01.20068501.51.00.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.51.10, 8501.51.90
  4. 01.01.20068501.51.00.20.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.51.10, 8501.51.90
  5. 01.01.20068501.51.00.90.0neu eingeführt · aus 8501.51.10, 8501.51.90
  6. 01.01.20128501.51.00.30.0neu eingeführt · „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung …“ · aus 8501.52.20, 8501.53.50
  7. 01.01.20228501.51.00.30.0Wortlaut geändert · „SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …“ · vorher „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 kW, - Flanschabmessungen von nicht mehr als 180 mm × 180 mm und - einer Länge von maximal 271 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelders“
  8. 01.01.20228501.51.00.40.0neu eingeführt · „Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  9. 01.01.20238501.51.00.50.0neu eingeführt · „Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
  10. 01.07.20258501.51.00.25.0neu eingeführt · „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …“ · aus 8501.51.00
  11. 01.07.20258501.51.00.35.0neu eingeführt · „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …“ · aus 8501.51.00
  12. 01.07.20258501.51.00.45.0neu eingeführt · „Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …“ · aus 8501.51.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0

Welche Zolltarifnummer gilt für einen Permanentmagnet-Synchronmotor mit 550 W und Polyethylenhülle unter Warennummer 8501.51.00?

Die Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0 gilt für elektrische Permanentmagnet-Synchronmotoren mit 550 W Ausgangsleistung, deren Rotor 8 Polen aus Permanentmagneten hat und mit einer Polyethylenhülle umschlossen ist. Weitere Zolltarifnummern der Warennummer 8501.51.00 gelten für andere Leistungen, Verwendungen oder Bauarten.

Wurde die Zolltarifnummer 8501.51.00.25.0 geändert?

Zum 1. Juli 2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, zu der 8501.51.00.25.0 gehört. Zuvor gab es Änderungen an dieser Unterteilung am 1. Januar 2024, 2023, 2022 und 2012.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →