01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8501.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8501.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8501.51.00.4510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8501.51.00.45.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0?
- ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
- ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
- ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
- ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
- ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
- ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
- ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
- ×mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW8501.52
- ×mit einer Leistung von mehr als 75 kW8501.53
- ×mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge8501.51.00.10.0
- ×mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge8501.51.00.20.0
- ×Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden …8501.51.00.25.0
- ×SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von 340W oder mehr …8501.51.00.30.0
- ×Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden …8501.51.00.35.0
- ×Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W oder mehr, jedoch nicht …8501.51.00.40.0
- ×Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -einem …8501.51.00.50.0
- ×andere, also nicht: Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …8501.51.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.51.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8501.51.00.10.0 | mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8501.51.00.20.0 | mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.51.00.25.0 | Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.51.00.30.0 | SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.51.00.35.0 | Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.51.00.40.0 | Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W … | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.51.00.45.0 | Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …diese Seite | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.51.00.50.0 | Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als … | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.51.00.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.51.00 eingereiht
23 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30267/26-1Deutschland | "Permanenterregter 3-Phasen-Synchronmotor (PMSM)" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem … | 20.08.2029 |
| DEBTI21258/26-1Deutschland | "Spindelhubgetriebemotor" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem Drehstrommotor (kennzeichnende … | 13.08.2029 |
| DEBTI10870/26-1Deutschland | Mehrphasen-Wechselstrommotor, Servomotor. Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem synchronen … | 14.05.2029 |
| DEBTI6951/26-1Deutschland | Drehstrom-/Wechselstrommotor für Dosierpumpe. Drehstrom-Elektromotor, mit Aluminiumgehäuse, Ausgangsleistung von 0,37 … | 03.05.2029 |
| DEBTI8338/25-1Deutschland | Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem Mehrphasen-Wechselstrommotor (Leistung: 86 W, Drehzahl … | 13.03.2028 |
| DEBTI2021/24-1Deutschland | "Servomotor" in Form einer kombinierten Maschine, bestehend aus - einem Mehrphasen-Wechselstrommotor, in einem nahezu … | 02.06.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0
Anmerkungen (1)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-105/9617.06.1997 | Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8501.51.00
- 01.01.19728501.51.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von 750 W oder weniger“
- 01.01.19888501.51.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.51.10, 8501.51.90
- 01.01.20068501.51.00.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.51.10, 8501.51.90
- 01.01.20068501.51.00.20.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.51.10, 8501.51.90
- 01.01.20068501.51.00.90.0neu eingeführt · aus 8501.51.10, 8501.51.90
- 01.01.20128501.51.00.30.0neu eingeführt · „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung …“ · aus 8501.52.20, 8501.53.50
- 01.01.20228501.51.00.30.0Wortlaut geändert · „SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …“ · vorher „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 kW, - Flanschabmessungen von nicht mehr als 180 mm × 180 mm und - einer Länge von maximal 271 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelders“
- 01.01.20228501.51.00.40.0neu eingeführt · „Dreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
- 01.01.20238501.51.00.50.0neu eingeführt · „Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
- 01.07.20258501.51.00.25.0neu eingeführt · „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …“ · aus 8501.51.00
- 01.07.20258501.51.00.35.0neu eingeführt · „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …“ · aus 8501.51.00
- 01.07.20258501.51.00.45.0neu eingeführt · „Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …“ · aus 8501.51.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0
Welche Zolltarifnummer gilt für automotive-taugliche bürstenlose Dauermagnetmotoren mit 400 bis 750 W unter 8501.51.00?
Automotive-taugliche bürstenlose Dauermagnet-Synchronmotoren mit 400 W bis 750 W bei 12 V gehören in die Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0, wenn sie alle Merkmale dieser Nummer erfüllen. Andere Ausführungen unter der Warennummer 8501.51.00 haben eigene Zolltarifnummern, etwa 8501.51.00.10.0 für Motoren mit mehr als 735 W für zivile Luftfahrzeuge.
Wurde die Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0 zuletzt geändert?
Ja, zum 1. Juli 2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter der Warennummer 8501.51.00 geändert. Die Zolltarifnummer 8501.51.00.45.0 erfasst automotive-taugliche bürstenlose Dauermagnet-Synchronmotoren mit 400 W bis 750 W bei 12 V.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile