01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8537.10?
Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine (Warennummer 8537.10.10) und speicherprogrammierbare Steuerungen (Warennummer 8537.10.91) unterscheiden sich nach der Art der Steuerung. Berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display fallen unter die Zolltarifnummer 8537.10.95.00.0. Alle übrigen Geräte gehören in die Warennummer 8537.10.98.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8537.10.10Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer …
- 8537.10.10.10.08537.10.10.90.0
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Welche der 4 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8537.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8537.10?
55 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8537.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Steuergerät – 8537.10.91.99.0
Ladestation – 8537.10.91.99.0
Stromverteilerkasten – 8537.10.98.99.0
Schalttafel – 8537.10.98.99.0
Motor-Steuergerät – 8537.10.91.70.0
Power-Panel – 8537.10.98.99.0
Steuermodul – 8537.10.91.99.0
Pdu – 8537.10.98.99.0
Folientastatur – 8537.10.98.99.0
Lichtvorhang – 8537.10.98.99.0
Auto-Elektroteil – 8537.10.98.99.0
Schrittmotor-Treiber – 8537.10.98.99.0
Treiber Platine – 8537.10.98.99.0
Schaltkasten – 8537.10.98.99.0
Schaltanlage – 8537.10.98.99.0
SPS-Anzeige – 8537.10.91.99.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8537.10
Anmerkungen (7)
10. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Einreihungsverordnungen (9)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2016/195804.11.2016 | Eine Stromverteilungseinheit mit 27 Steckerplätzen in einem Gehäuse, die Einschubkomponenten in einem Schaltschrank mit 230 V versorgt, wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gehört sie in 8537.10.95 oder 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 2016/61519.04.2016 | Eine Smartphone-Dockingstation mit LCD-Farbbildschirm, aufklappbarem Gehäuse, Tastatur und Netzanschluss für nicht mehr als 1 000 V wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gehört sie in 8537.10.95 oder 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 115/201404.02.2014 | Eine elektrische Steuerung für höchstens 1 000 V mit 12-Zoll-LCD-Touchscreen und eingebauter Datenverarbeitungsmaschine wurde in die Warennummer 8537.10.10 eingereiht. | 8537.10.10 |
| 704/201323.07.2013 | Ein elektronisches Steuergerät für ein Automatikgetriebe mit einer Betriebsspannung von 1 000 V oder weniger wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gehört es in 8537.10.95 oder 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 705/201323.07.2013 | Ein tragbarer Handapparat für Fluggäste mit Bedieneinheit, Mikrofon, Lautsprecher, Display und Magnetkartenleser für 1 000 V oder weniger wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gehört er in 8537.10.95 oder 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 704/201323.07.2013 | Ein elektronisches Steuergerät für ein Body Control Modul mit einer Betriebsspannung von 1 000 V oder weniger wurde in die damalige Warennummer 8537.10.99 eingereiht; heute gehört es in 8537.10.95 oder 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern unter HS-Code 8537.10
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8537.10
Welche Nummer gilt für speicherprogrammierbare Steuerungen unter HS-Code 8537.10?
Speicherprogrammierbare Steuerungen gehören in die Warennummer 8537.10.91. Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine fallen dagegen unter 8537.10.10.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile