01Tarifbaum
Wo stand 8537.10.99 im Zolltarif?
Bis 31.12.2016 stand 8537.10.99 an der markierten Stelle. Seit 2017 teilen sich die zwei Nachfolger diesen Platz.
02Nachfolger
Welche Warennummer gilt jetzt statt 8537.10.99?
Erläuterungen zu den Nachfolgern
| Fundstelle | Auszug |
|---|---|
| 8537.10.98 | andere: Hierher gehören z. B.: 1. so genannte Kabelfernbedienungen für Videorekorder. Das sind elektrische Schalttafeln (mit Drucktastenschaltern und anderen auf einer Platine angebrachten elektrischen Bauelementen), die dazu dienen, über ein Verbindungskabel alle Funktionen des angeschlossenen Videorekorders zu schalten; 2. elektrische Steuergeräte für Warenverkaufsautomaten. … |
Stammdaten prüfen
Steht 8537.10.99 noch in Ihrem Artikelstamm?
Laden Sie Ihre Liste hoch. Unser Werkzeug ordnet jedem Artikel die gültige Nachfolgenummer mit Begründung zu.
03Praxis
Was Sie jetzt tun sollten
Ersetzen Sie die Warennummer 8537.10.99 in Stammdaten und Zollanmeldungen durch die Nachfolgenummer, die zu Ihrer Ware passt: 8537.10.95 oder 8537.10.98. Prüfen Sie außerdem vZTA, die noch auf 8537.10.99 lauten, bevor Sie diese weiter verwenden.
04Verlauf
Verlauf von 8537.10.99
Die Nummer galt 29 Jahre.
- 01.01.19728537.10.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „speicherprogrammierbare Steuerungen“
- 01.01.19888537.10.99neu eingeführt · „andere“
- 01.01.20178537.10.99aufgehoben
- 01.01.20178537.10.95neu eingeführt · „berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display, deren …“ · aus 8537.10.99 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20178537.10.98neu eingeführt
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8537.10.99
Welche Nummer gilt jetzt statt 8537.10.99?
Statt 8537.10.99 gelten seit dem 01.01.2017 die Warennummern 8537.10.95 und 8537.10.98. Touchscreens ohne Display-Funktionen fallen unter 8537.10.95, Kabelfernbedienungen für Videorekorder und elektrische Steuergeräte für Warenverkaufsautomaten unter 8537.10.98.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Kombinierte Nomenklatur
- Fassungen 1988 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
- Erläuterungen zur KN
- Abgrenzung der Nachfolger
- Zollkodex der Union
- Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
- EU-TARIC
- Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen