01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8537.10.98?
Die Zolltarifnummern unter 8537.10.98 unterscheiden sich nach Gerät und Einsatzzweck: Für bestimmte Luftfahrzeuge gilt 8537.10.98.10.0, für nicht speicherprogrammierbare Motorbrücken-ICs 8537.10.98.30.0. Hebel, Bedienfelder und Schalter für Fahrzeuge sind in 8537.10.98.33.0, 8537.10.98.38.0, 8537.10.98.43.0 und 8537.10.98.48.0 getrennt erfasst. Elektronische Steuereinheiten und Steuerungseinheiten sind je nach Bauart und Anschlüssen in 8537.10.98.45.0, 8537.10.98.50.0, 8537.10.98.53.0, 8537.10.98.57.0, 8537.10.98.63.0 und 8537.10.98.93.0 eingeordnet.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 14 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8537.10.98
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 8537.10.98?
23 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8537.10.98. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Stromverteilerkasten – 8537.10.98.99.0
Schalttafel – 8537.10.98.99.0
Power-Panel – 8537.10.98.99.0
Pdu – 8537.10.98.99.0
Folientastatur – 8537.10.98.99.0
Lichtvorhang – 8537.10.98.99.0
Auto-Elektroteil – 8537.10.98.99.0
Schrittmotor-Treiber – 8537.10.98.99.0
Treiber Platine – 8537.10.98.99.0
Schaltkasten – 8537.10.98.99.0
Schaltanlage – 8537.10.98.99.0
Lichtgitter – 8537.10.98.99.0
Überwachungsmodul – 8537.10.98.99.0
Elektronik-Einheit – 8537.10.98.99.0
Motorstarter – 8537.10.98.99.0
Stromverteiler Schrank – 8537.10.98.99.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8537.10.98
Anmerkungen (7)
10. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8537.10.98 | andere: Hierher gehören z. B.: 1. so genannte Kabelfernbedienungen für Videorekorder. Das sind elektrische Schalttafeln (mit Drucktastenschaltern und anderen auf einer Platine angebrachten elektrischen Bauelementen), die dazu dienen, über ein Verbindungskabel alle Funktionen des angeschlossenen Videorekorders zu schalten; 2. elektrische Steuergeräte für Warenverkaufsautomaten. Sie bestehen aus einer Schalttafel, auf … |
Einreihungsverordnungen (9)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2016/195804.11.2016 | Eine Stromverteilungseinheit mit 27 Steckerplätzen in einem Gehäuse für 230 V wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht, heute in die Warennummern 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 2016/61519.04.2016 | Eine Smartphone-Dockingstation mit LCD-Farbbildschirm, Tastatur mit Touchpad und Netzanschluss für nicht mehr als 1 000 V wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht, heute in die Warennummern 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 115/201404.02.2014 | Eine elektrische Steuerung für höchstens 1 000 V mit LCD-Touchscreen und eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine wurde in die Warennummer 8537.10.10 eingereiht. | 8537.10.10 |
| 704/201323.07.2013 | Ein elektronisches Steuergerät für eine Betriebsspannung von 1 000 V oder weniger (Automatikgetriebe, ATG) wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht, heute in die Warennummern 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 705/201323.07.2013 | Ein tragbares Gerät für Fluggäste mit Bedieneinheit, Mikrofon, Lautsprecher, Display und Magnetkartenleser für 1 000 V oder weniger wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht, heute in die Warennummern 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
| 704/201323.07.2013 | Ein elektronisches Steuergerät für 1 000 V oder weniger als Body Control Modul für Kraftfahrzeuge wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht, heute in die Warennummern 8537.10.95 und 8537.10.98. | 8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8537.10.98
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 13 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20268537.10.98.55.0neu eingeführt · Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz, -auch bedruckt oder oberflächenbehandelt, -auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen, -auch mit aufgeklebter Tastaturfolie, -auch mit ein- oder mehrlagiger Schutzfolie
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8537.10.98
Welche Waren gehören nicht unter die Warennummer 8537.10.98?
Elektrische Steuergeräte, sogenannte Joysticks, gehören nicht hierher, sondern in Position 8471. Infrarotgeräte zum kabellosen Fernbedienen von Videorekordern, Fernsehempfangsgeräten oder anderen elektrischen Geräten gehören in Position 8543.
Welche Zolltarifnummer gilt für Bedienfelder mit Schaltern für Fahrzeugspiegel und Fenster unter der Warennummer 8537.10.98?
Bedienfelder mit Schaltern für Spiegel, Fenster und andere Funktionen in Fahrzeugen fallen unter 8537.10.98.38.0, wenn sie zusätzlich eine Gesamtlänge von 144 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm haben und die übrigen Merkmale der Nummer erfüllen. Bedienfelder mit Schaltern für Sitzeinstellungen und Verriegelungsschalter fallen dagegen in 8537.10.98.48.0 nur bei einer Breite von 70,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70,5 mm.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile