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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 8547.90 – Isolierteile für elektrische Geräte

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 8547.90 erfasst in Position 8547 Isolierteile für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, die ganz aus Isolierstoffen bestehen oder nur einfache eingepresste Metallteile zum Befestigen haben, etwa aus Papier, Pappe, Asbestzement oder Glimmer, sowie Isolierrohre und ihre Verbindungsstücke aus unedlen Metallen mit Innenisolierung. Isolierteile aus keramischen Stoffen gehören in die Zolltarifnummer 8547.10.00.00.0 und Isolierteile aus Kunststoffen in die Zolltarifnummer 8547.20.00.00.0. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach Form und Länge von Lithium-Ionen-Batteriemodulkomponenten aus Glimmer für den Brandschutz und trennen diese von den übrigen Waren.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8547.90?

Die Zolltarifnummer 8547.90.00.10.0 gilt für Lithium-Ionen-Batteriemodulkomponenten aus Glimmer für den Brandschutz mit einer speziell entwickelten Form für die Oberseite und die Seiten und einer Länge von 480,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr … Die Zolltarifnummer 8547.90.00.90.0 nimmt die übrigen Waren dieser Unterposition auf, etwa Glimmerplatten.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionIsolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und …
UnterpositionandereDiese Seite
ZolltarifnummerLithium-Ionen-Batteriemodulkomponente aus Glimmer für den Brandschutz, mit einer speziell entwickelten Form für die Oberseite und die Seiten mit: -einer Länge von 480,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630,0 mm, -einer Breite von 78,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 233,0 mm und -einer Stärke von 0,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,50 mm
3,7 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8547.90

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8547.90

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8547.90.00andere: Hierher gehören z. B. Isolierteile aus Papier oder Pappe, Asbestzement und Glimmer sowie die in den Erläuterungen zu Position 8547 des HS, Buchstabe B, aufgeführten Isolierrohre und ihre Verbindungsstücke.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8547.90

Zum 01.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.

  1. 01.07.20268547.90.00.10.0neu eingeführt · Lithium-Ionen-Batteriemodulkomponente aus Glimmer für den Brandschutz, mit einer speziell entwickelten Form für die Oberseite und die Seiten mit: -einer Länge von 480,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630,0 mm, -einer Breite von 78,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 233,0 mm und -einer Stärke von 0,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,50 mm
  2. 01.07.20268547.90.00.90.0neu eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8547.90

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8547.90 gilt für Lithium-Ionen-Batteriemodulkomponenten aus Glimmer?

Bei Lithium-Ionen-Batteriemodulkomponenten aus Glimmer für den Brandschutz richtet sich die Zolltarifnummer unter HS-Code 8547.90 nach Form und Länge der Komponente. Glimmerplatten gehören in die Zolltarifnummer 8547.90.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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