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Warennummer 0710.80.69 – Gefrorene Pilze, außer Gattung Agaricus

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören gefrorene Pilze, die nicht der Gattung Agaricus angehören, innerhalb der Position 0710 unter der Unterposition 0710.80. Pilze der Gattung Agaricus gehören in die Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob es Pilze der Art Auricularia polytricha zum Herstellen von Fertiggerichten sind; alle übrigen Pilze fallen unter die Zolltarifnummer für andere Pilze.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehören Ihre gefrorenen Pilze in die Warennummer 0710.80.69?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0710.80.69?

Die Zolltarifnummer 0710.80.69.10.0 erfasst Pilze der Art Auricularia polytricha zum Herstellen von Fertiggerichten. Die Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0 erfasst die übrigen Pilze dieser Warennummer, ausgenommen Pilze der Art Auricularia polytricha zum Herstellen von Fertiggerichten.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
Unterpositionanderes Gemüse
Pilze
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerder Art Auricularia polytricha, zum Herstellen von Fertiggerichten
14,4 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
14,4 % · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0710.80.69

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0710.80.69

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0710.80.69

Welche Zolltarifnummer gilt für gefrorene Pilze unter der Warennummer 0710.80.69?

Pilze der Art Auricularia polytricha zum Herstellen von Fertiggerichten gehören in die Zolltarifnummer 0710.80.69.10.0, alle übrigen Pilze dieser Warennummer in die Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0.

Gilt für die Warennummer 0710.80.69 eine Einfuhrkontrolle für Lebens- und Futtermittel?

Ja, bei der Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten, greift die Lebens- und Futtermittelkontrolle.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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