01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0710.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0710.80.698-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0710.80.69.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0710.80.69.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0?
- ×Kartoffeln0710.10.00.00.0
- ×Hülsengemüse, auch ausgelöst0710.21.00.00.0, 0710.22, 0710.29.00.00.0
- ×Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde0710.30.00.00.0
- ×Zuckermais0710.40
- ×Mischungen von Gemüsen0710.90.00.00.0
- ×Oliven0710.80.10.00.0
- ×Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta0710.80.51.00.0, 0710.80.59
- ×Tomaten0710.80.70.00.0
- ×Artischocken0710.80.80.00.0
- ×Spargel0710.80.85.00.0
- ×andere, also nicht: Pilze0710.80.95
- ×der Gattung Agaricus0710.80.61.00.0
- ×der Art Auricularia polytricha, zum Herstellen von Fertiggerichten0710.80.69.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0710.80.69
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0710.80.69.10.0 | der Art Auricularia polytricha, zum Herstellen von Fertiggerichten | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 0710.80.69.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0710.80.69 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2025-08958Frankreich | Schwarzer Pilz der Art Auricularia polytricha, blanchiert, in Streifen geschnitten, tiefgekühlt, für den Einzelverkauf … | 18.03.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0710.80.70 | 6 | Cherry-Tomatenhälften, gefroren. Angetrocknete und einzeln gefrostete, in Hälften geschnittene orangerote Cherry-Tomaten (Durchmesser 2 - 3 cm), verpackt in einem Polybeutel (10 kg) und Karton. … |
| 0710.80.95 | 2 | Maniokblätter, tiefgefroren. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Maniokblätter; tiefgefroren; 500 g), zu den Zutaten (Maniokblätter) und zur Verwendung (nur durchgegart … |
| 0710.80.85 | 1 | Grüner Spargel, in Stücke geschnitten, tiefgefroren – wird in einem Beutel mit 300 g Nettogewicht angeboten. Funktion oder Verwendung: Zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt. |
| 0710.80.51 | 1 | Paprika, geschnitten, gefroren. Geschnittene, gefrorene, rote, gelbe und grüne Paprika der Gattung Capsicum (Schnittstärke 7 mm; Streifen), abgepackt in Kunststoffbeuteln in 2,5 kg Kartons. Nach der … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 14,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 12,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 10,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0
Anmerkungen (2)
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0710.80.69
- 01.01.19960710.80.69neu eingeführt · aus 0710.80.60
- 01.01.19960710.80.69.10.0neu eingeführt · „der Art Auricularia polytricha, zum Herstellen von Fertiggerichten“ · aus 0710.80.60
- 01.01.19960710.80.69.90.0neu eingeführt · aus 0710.80.60
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Pilze unter 0710.80.69, die nicht für Fertiggerichte bestimmt sind?
Für Pilze unter 0710.80.69, die nicht der Gattung Agaricus angehören und nicht Auricularia polytricha zum Herstellen von Fertiggerichten sind, gilt die Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0. Auricularia polytricha zum Herstellen von Fertiggerichten gehört in die Zolltarifnummer 0710.80.69.10.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Pilze unter 0710.80.69.90.0 mit Ursprung Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0 ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll betrifft Waren mit diesem Ursprung bei der Einfuhr.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Pilze unter 0710.80.69.90.0 mit Ursprung Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 0710.80.69.90.0 ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll betrifft Waren mit diesem Ursprung bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission