01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1207.99.96?
Die Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0 erfasst Kürbiskerne der Varietäten Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch. Die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst alle Waren, die nicht unter 1207.99.96.10.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1207.99.96
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1207.99.96?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 1207.99.96. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1207.99.96
Anmerkungen (3)
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1207.99.96 | andere: Hierher gehören z. B., sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, die in den Erläuterungen zu Position 1207 des HS, zweiter Absatz genannten Früchte und Samen. Hierher gehören auch grüne, weichschalige Kürbiskerne, auch geschält, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1207.99.96
Welche Zolltarifnummer gilt für Kürbiskerne unter der Warennummer 1207.99.96?
Kürbiskerne der Varietäten Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch gehören in die Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0. Andere Waren dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0.
Gilt unter der Warennummer 1207.99.96 bei der Einfuhr aus Russland der Drittlandszoll?
Ja, bei der Einfuhr aus Russland gilt für diese Warennummer das Regime Drittlandszoll. Für die Einfuhr aus Belarus gilt ebenfalls das Regime Drittlandszoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
