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gültig seit 01.01.2012

Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0 – Weichschalige Ölkürbiskerne

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst grüne, weichschalige Kürbiskerne von Ölkürbissen, auch geschält, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt. Andere Samen dieser Warennummer, etwa Chia-Samen, gehören in die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0, und Hanfsamen gehören in die Zolltarifnummer 1207.99.91.00.0. Geröstete Kerne von Garten- oder Gemüsekürbissen gehören nicht hierher, sondern in Unterposition 2008.19 oder 2008.97.

Typische Waren:Weichschalige KürbiskerneÖlkürbiskerne

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionAndere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
ZolltarifnummerPalmnüsse und Palmkerne
1207.21 – 1207.29Baumwollsamen
ZolltarifnummerRizinussamen
UnterpositionSesamsamen
UnterpositionSenfsamen
ZolltarifnummerSaflorsamen (Carthamus tinctorius)
UnterpositionMelonenkerne
andere
UnterpositionMohnsamen
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturzur Aussaat
andere
ZolltarifnummerHanfsamen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerKürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1207.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1207.99.968-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1207.99.96.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1207.99.96.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch …
✓andere, also nicht: Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen (Carthamus tinctorius), MelonenkerneDie Ware ist ein Kürbiskern, also ein Samen einer Kürbisart, der zu den Ölsamen dieser Unterposition gehört.
✓andere, also nicht: MohnsamenDie Ware ist ein Ölkürbissamen, also ein Samen einer Ölpflanze, der zu den übrigen Ölsamen dieser Unterposition gehört.
✓andere, also nicht: zur AussaatDie Ware ist ein Samen zum Verzehr oder zur Ölgewinnung und nicht zur Aussaat, denn Saatgut bildet eine eigene Unterteilung.
✓andere, also nicht: HanfsamenDie Ware ist ein Kürbissamen und damit eine eigene Samenart neben dem Hanfsamen.
✓Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)Die Ware sind grüne, weichschalige Kürbiskerne von Ölkürbissen, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt, auch geschält. Sie stammen von Ölkürbissen der genannten Varietäten, nicht von Garten- oder Gemüsekürbissen.
1207.99.96.10.0Weichschalige Ölkürbiskerne

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1207.99.96

ZolltarifnummerWortlaut
1207.99.96.10.0Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)diese Seite
1207.99.96.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1207.99.96 eingereiht

9 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Frankreich3
Polen2
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI5645/24-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, ovale, braune …07.04.2027
DEBTI458/24-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, ovale, ca. 1,5 mm lange Samen von Pflanzen der Art …25.02.2027
DEBTI467/24-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um olivgrüne, weichschalige Kürbissamen bei denen die korkartige …22.02.2027
PLBTIWIT-2026-000628PolenGanze Samen der Spanischen Salbei (Salvia hispanica) - Chia, bestimmt für den menschlichen Verzehr, unter anderem in …22.06.2029
FRBTIFR-BTI-2026-01523FrankreichMischung aus verschiedenen Speisesamen, schwarzem Sesam, Chia und Schwarzkümmel (Nigella), bestimmt für das …28.04.2029
ESBTI2025SOL1738SpanienGanze, unzerkleinerte Traubenkerne, mit einer üblichen Korngröße zwischen ca. 2 und 4 mm. Es handelt sich um ein …28.12.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1207.99.201Hanfsamen, naturbelassen (wissenschaftlicher Name: Cannabis sativa L), von brauner Farbe, für die menschliche Ernährung bestimmt, jedoch mit erhaltener Keimfähigkeit, für den Einzelverkauf in einem …
1207.99.911Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um rohe, geschälte Hanfsamen (Cannabis sativa). Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0

€
1207.99.96.10.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0

KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 1
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1207.99.96andere: Hierher gehören z. B., sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, die in den Erläuterungen zu Position 1207 des HS, zweiter Absatz genannten Früchte und Samen. Hierher gehören auch grüne, weichschalige Kürbiskerne, auch geschält, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1207.99.96

  1. 01.01.20121207.99.96neu eingeführt · aus 1207.99.97
  2. 01.01.20121207.99.96.10.0neu eingeführt · „Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)“ · aus 1207.99.15, 1207.99.97
  3. 01.01.20121207.99.96.90.0neu eingeführt · aus 1207.99.15, 1207.99.97

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kürbiskerne unter 1207.99.96?

Für grüne, weichschalige Kürbiskerne von Ölkürbissen, bei denen die korkartige Außenschicht genetisch fehlt, gilt Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0. Alle übrigen Samen dieser Warennummer fallen unter 1207.99.96.90.0.

Gilt bei der Einfuhr von Kürbiskernen unter 1207.99.96.10.0 aus Belarus Drittlandszoll?

Ja, bei der Einfuhr aus Belarus gilt für Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0 der Drittlandszoll. Dessen Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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