01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1207.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1207.99.968-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1207.99.96.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1207.99.96.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0?
- ×Palmnüsse und Palmkerne1207.10.00.00.0
- ×Baumwollsamen1207.21.00.00.0, 1207.29.00.00.0
- ×Rizinussamen1207.30.00.00.0
- ×Sesamsamen1207.40
- ×Senfsamen1207.50
- ×Saflorsamen (Carthamus tinctorius)1207.60.00.00.0
- ×Melonenkerne1207.70
- ×Mohnsamen1207.91
- ×zur Aussaat1207.99.20
- ×Hanfsamen1207.99.91.00.0
- ×andere, also nicht: Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)1207.99.96.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1207.99.96
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1207.99.96.10.0 | Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)diese Seite |
| 1207.99.96.90.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1207.99.96 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI5645/24-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, ovale, braune … | 07.04.2027 |
| DEBTI458/24-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, ovale, ca. 1,5 mm lange Samen von Pflanzen der Art … | 25.02.2027 |
| DEBTI467/24-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um olivgrüne, weichschalige Kürbissamen bei denen die korkartige … | 22.02.2027 |
| PLBTIWIT-2026-000628Polen | Ganze Samen der Spanischen Salbei (Salvia hispanica) - Chia, bestimmt für den menschlichen Verzehr, unter anderem in … | 22.06.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2026-01523Frankreich | Mischung aus verschiedenen Speisesamen, schwarzem Sesam, Chia und Schwarzkümmel (Nigella), bestimmt für das … | 28.04.2029 |
| ESBTI2025SOL1738Spanien | Ganze, unzerkleinerte Traubenkerne, mit einer üblichen Korngröße zwischen ca. 2 und 4 mm. Es handelt sich um ein … | 28.12.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1207.99.20 | 1 | Hanfsamen, naturbelassen (wissenschaftlicher Name: Cannabis sativa L), von brauner Farbe, für die menschliche Ernährung bestimmt, jedoch mit erhaltener Keimfähigkeit, für den Einzelverkauf in einem … |
| 1207.99.91 | 1 | Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um rohe, geschälte Hanfsamen (Cannabis sativa). Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1207.99.96 | andere: Hierher gehören z. B., sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, die in den Erläuterungen zu Position 1207 des HS, zweiter Absatz genannten Früchte und Samen. Hierher gehören auch grüne, weichschalige Kürbiskerne, auch geschält, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1207.99.96
- 01.01.20121207.99.96neu eingeführt · aus 1207.99.97
- 01.01.20121207.99.96.10.0neu eingeführt · „Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)“ · aus 1207.99.15, 1207.99.97
- 01.01.20121207.99.96.90.0neu eingeführt · aus 1207.99.15, 1207.99.97
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Kürbiskerne unter 1207.99.96?
Für grüne, weichschalige Kürbiskerne von Ölkürbissen, bei denen die korkartige Außenschicht genetisch fehlt, gilt Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0. Alle übrigen Samen dieser Warennummer fallen unter 1207.99.96.90.0.
Gilt bei der Einfuhr von Kürbiskernen unter 1207.99.96.10.0 aus Belarus Drittlandszoll?
Ja, bei der Einfuhr aus Belarus gilt für Zolltarifnummer 1207.99.96.10.0 der Drittlandszoll. Dessen Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile