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Warennummer 1209.91.80 – Sonstige Gemüsesamen zur Aussaat

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 1209.91.80 gehören Samen von Gemüsen zur Aussaat, soweit sie nicht unter eine der vorangehenden Nummern der Unterposition 1209.91 fallen. Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva) gehören in die Zolltarifnummer 1209.91.30.00.0 und nicht hierher. Welche Zolltarifnummer darunter gilt, richtet sich danach, ob Samen vorliegen.

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Gehört Ihr Gemüsesaatgut zur Warennummer 1209.91.80?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1209.91.80?

Die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 erfasst Samen. Unter 1209.91.80.90.0 fällt alles, was nicht unter 1209.91.80.10.0 als Samen gehört.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionSamen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
andere
UnterpositionSamen von Gemüsen
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerSamen
3 % · 45 vZTA
Zolltarifnummerandere
3 % · 45 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1209.91.80

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Chile, Neuseeland, UruguayEinfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 1209.91.80?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1209.91.80. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1209.91.80

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1209.91.80andere: Hierher gehören Kerne von Kürbissen, die zur Aussaat bestimmt sind. Siehe auch die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1207.99.96 und 1212.99.95.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …
C-653/1316.07.20151. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1209.91.80

Welche Zolltarifnummer gilt für Gemüsesamen unter der Warennummer 1209.91.80?

Gemüsesamen zur Aussaat gehören unter der Warennummer 1209.91.80 in die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0. Alle anderen Waren dieser Warennummer fallen unter 1209.91.80.90.0.

Gilt für die Einfuhr unter der Warennummer 1209.91.80 eine Pflanzengesundheitskontrolle?

Ja, für die Einfuhr unter dieser Warennummer gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle für alle Länder. Sie betrifft Waren dieser Warennummer, also Samen von Gemüsen zur Aussaat und die übrigen Waren darunter.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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