01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1209.91.80?
Die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 erfasst Samen. Unter 1209.91.80.90.0 fällt alles, was nicht unter 1209.91.80.10.0 als Samen gehört.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1209.91.80
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1209.91.80?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1209.91.80. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1209.91.80
Anmerkungen (2)
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1209.91.80 | andere: Hierher gehören Kerne von Kürbissen, die zur Aussaat bestimmt sind. Siehe auch die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1207.99.96 und 1212.99.95. |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne … |
| C-653/1316.07.2015 | 1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1209.91.80
Welche Zolltarifnummer gilt für Gemüsesamen unter der Warennummer 1209.91.80?
Gemüsesamen zur Aussaat gehören unter der Warennummer 1209.91.80 in die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0. Alle anderen Waren dieser Warennummer fallen unter 1209.91.80.90.0.
Gilt für die Einfuhr unter der Warennummer 1209.91.80 eine Pflanzengesundheitskontrolle?
Ja, für die Einfuhr unter dieser Warennummer gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle für alle Länder. Sie betrifft Waren dieser Warennummer, also Samen von Gemüsen zur Aussaat und die übrigen Waren darunter.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

