01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1601.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1601.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1601.00.10.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1601.00.10.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0?
- ×andere, also nicht: aus Lebern1601.00.91, 1601.00.99
- ×andere, also nicht: von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine1601.00.10.91.0, 1601.00.10.95.0, 1601.00.10.99.0
- ×Rohwürste1601.00.10.11.0, 1601.00.10.15.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1601.00.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1601.00.10.11.0 | getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber | Präferenzzollkontingent |
| 1601.00.10.15.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 1601.00.10.19.0 | anderediese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 1601.00.10.91.0 | getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber | Präferenzzollkontingent |
| 1601.00.10.95.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 1601.00.10.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1601.00.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1601.00.99 | 32 | Angaben: Erzeugnis aus Truthahnseparatorenfleisch mit Rinderfett und Rindfleisch nach Art einer Brühwurst Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschreibung anhand eines … |
| 1601.00.91 | 24 | Angaben: Salami Snack Selection Premium Olive Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen anhand einer Abbildung der Ware: Rote Salami in Form von Brezeln und Herzscheiben … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0787 | Norwegen | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0919 | Schweiz | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 15,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 13,9 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 10,7 % |
| Vietnam | 1,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0
Anmerkungen (1)
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 16, Allgemeines | Wegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter … |
| 1601.00.10 | aus Lebern: Hierher gehören Würste und ähnliche Erzeugnisse, die Leber enthalten, auch mit Zusatz von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Speck, Fett usw., sofern die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Diese Waren, im Allgemeinen gekocht und manchmal auch geräuchert, kennzeichnen sich vor allem durch ihren spezifischen Lebergeschmack. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1601.00.10
- 01.01.19721601.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Lebern“
- 01.01.19921601.00.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.10
- 01.01.19971601.00.10wieder anmeldefähig · aus 1601.00.10
- 01.07.20001601.00.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.10
- 01.01.20051601.00.10wieder anmeldefähig · aus 1601.00.10
- 01.01.20081601.00.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.10
- 01.05.20181601.00.10.11.0neu eingeführt · „Rohwürste“ · aus 1601.00.10
- 01.05.20181601.00.10.19.0neu eingeführt · aus 1601.00.10
- 01.05.20181601.00.10.91.0neu eingeführt · „Rohwürste“ · aus 1601.00.10
- 01.05.20181601.00.10.99.0neu eingeführt · aus 1601.00.10
- 21.11.20191601.00.10.11.0Wortlaut geändert · „getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber“ · vorher „Rohwürste“
- 21.11.20191601.00.10.11.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 21.11.20191601.00.10.15.0neu eingeführt
- 21.11.20191601.00.10.91.0Wortlaut geändert · „getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber“ · vorher „Rohwürste“
- 21.11.20191601.00.10.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 21.11.20191601.00.10.95.0neu eingeführt
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1601.00.10.19.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Rohwürste aus Lebern unter 1601.00.10?
Rohwürste aus Lebern von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine, gehören nicht in 1601.00.10.19.0, sondern in 1601.00.10.11.0 oder 1601.00.10.15.0. Rohwürste aus Lebern anderer Tiere gehören in 1601.00.10.91.0 oder 1601.00.10.95.0. Diese Seite gilt für Würste aus Lebern, die keine Rohwürste sind.
Gibt es bei der Einfuhr von Leberwurst unter 1601.00.10.19.0 eine Veterinärkontrolle?
Ja, bei der Einfuhr gilt die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorgesehen.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Würste aus Lebern unter 1601.00.10.19.0 aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung in Russland wird ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission