01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1901.90.99?
Die Zolltarifnummer 1901.90.99.33.0 umfasst Waren mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, wenn Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) 60 GHT oder mehr beträgt. Die Zolltarifnummer 1901.90.99.36.0 steht für „andere“ Waren mit Saccharose oder Isoglucose von 60 GHT oder mehr, die nicht unter 1901.90.99.33.0 fallen. Die Zolltarifnummer 1901.90.99.90.0 steht für „andere“ Waren, die nicht unter die beiden vorstehenden Zolltarifnummern fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1901.90.99
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1901.90.99?
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1901.90.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1901.90.99
Anmerkungen (3)
2. Im Sinne der Position 1901: a) gilt als „Grobgrieß“: Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11; b) gelten als „Mehl“ und „Feingrieß“: 1) Mehl und Feingrieß von Getreide des Kapitels 11; 2) Mehl, Grieß und Pulver pflanzlichen Ursprungs jeden Kapitels, ausgenommen Mehl, Grieß oder Pulver von getrocknetem Gemüse (Position 0712), von Kartoffeln (Position 1105) oder von getrockneten Hülsenfrüchten (Position 1106).
4. Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt der Position 1901 sowie solche aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Einreihung in Position 1901 ausgeschlossen. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Zutaten bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 973/201411.09.2014 | Mit der Verordnung 973/2014 wurde eine glasnudelähnliche Ware aus Konjakwurzelmehl in Lake in die Warennummer 1901.90.91 eingereiht. | 1901.90.91 |
| 161/200715.02.2007 | Mit der Verordnung 161/2007 wurde ein Joghurt mit aromatisierter Aloe-Vera-Zubereitung und Zucker in die Warennummer 1901.90.91 eingereiht. | 1901.90.91 |
| 440/9125.02.1991 | Mit der Verordnung 440/91 wurde ein Pulver aus Natriumcaseinat, Magermilch und hydrolysiertem pflanzlichem Öl in die damalige Warennummer 1901.90.90 eingereiht, heute werden dafür die Warennummern 1901.90.91 und 1901.90.99 genannt. | 1901.90.90heute 1901.90.91, 1901.90.99 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1901.90.99
Welche Zolltarifnummer gilt für Waren unter der Warennummer 1901.90.99 mit Saccharose oder Isoglucose?
Maßgeblich ist der Gehalt an Saccharose oder Isoglucose. Waren mit weniger als 70 GHT Saccharose gehören in 1901.90.99.33.0, wenn Saccharose oder Isoglucose 60 GHT oder mehr beträgt. Übrige Waren mit 60 GHT oder mehr gehören in 1901.90.99.36.0 und alle anderen in 1901.90.99.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile




