01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1902.20.91?
Die Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0 gilt für gekochte Teigwaren, die Reis enthalten. Die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 erfasst alle übrigen gekochten Teigwaren dieser Warennummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1902.20.91
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1902.20.91?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1902.20.91. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1902.20.91
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1902.20.10 bis 1902.20.99 | Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie „Samosa“ oder „Briouat“ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT … |
| 1902.20.91 | gekocht: Hierher gehören auch vorgekochte Teigwaren. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1902.20.91
Welche Waren gehören nicht unter die Warennummer 1902.20.91?
Nicht hierher gehören Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt von mehr als 20 GHT an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, einzeln oder zusammen; sie fallen unter Kapitel 16. Gefüllte Waren der Position 1902 sind von diesem Ausschluss ausgenommen.
Welche Zolltarifnummer gilt für gekochte Teigwaren mit Reis unter der Warennummer 1902.20.91?
Gekochte gefüllte Teigwaren, die Reis enthalten, gehören in 1902.20.91.20.0. Alle anderen gekochten gefüllten Teigwaren dieser Warennummer gehören in 1902.20.91.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

