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Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0 – Gekochte Teigwaren mit Reis

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gekochte gefüllte Teigwaren, die Reis enthalten. Gekochte gefüllte Teigwaren, die keinen Reis enthalten, gehören in 1902.20.91.90.0. Eine vZTA ordnet tiefgekühlte, mit Gemüsestückchen gefüllte Teigwaren in diese Zolltarifnummer ein.

Typische Waren:Gemüsegefüllte Teigwaren

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
PositionTeigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
1902.11 – 1902.19Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
UnterpositionTeigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
Kombinierte Nomenklaturmehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend
Kombinierte Nomenklaturmehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend
andere
Kombinierte Nomenklaturgekocht
ZolltarifnummerReis enthaltendDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere Teigwaren
UnterpositionCouscous

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1902.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1902.20.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1902.20.91.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1902.20.91.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0?

Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder … › 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch …
✓Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)Die Ware muss eine gefüllte Teigware sein; ob sie gekocht oder anders zubereitet ist, ist dafür unerheblich. Vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie Samosa oder Briouat gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend, mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch …Die Ware darf höchstens 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthalten. Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse und Fette jeder Art dürfen höchstens 20 GHT ausmachen. Die Anmerkung 1 zu Kapitel 19 nimmt gefüllte Waren der Position 1902 vom Ausschluss aus, für diese Teigwaren gelten daher nur diese getrennten Grenzen.
✓gekochtDie Teigware ist gekocht oder vorgekocht; vorgekochte Teigwaren gehören ausdrücklich hierher.
✓Reis enthaltendDie gekochte gefüllte Teigware muss Reis enthalten. Enthält sie keinen Reis, trifft diese Zolltarifnummer nicht zu.
1902.20.91.20.0Gekochte gefüllte Teigwaren mit Reis

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0?

  • ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
  • ×andere Teigwaren1902.30
  • ×Couscous1902.40
  • ×mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend1902.20.10
  • ×mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend1902.20.30
  • ×andere, also nicht: gekocht1902.20.99
  • ×andere, also nicht: Reis enthaltend1902.20.91.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.20.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1902.20.91.20.0Reis enthaltenddiese SeitePräferenzzollkontingent
1902.20.91.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.20.91 eingereiht

41 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich19
Deutschland17
Irland3
Spanien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI30338/25-1DeutschlandGyoza dumplings met groentevulling, diepvries. Diepvries, gestoomde en gebakken, na ontdooien direct te consumeren …19.10.2028
DEBTI26571/25-1DeutschlandGyoza-Teigtaschen mit Gemüse, tiefgefroren. Tiefgefrorene, gedämpfte und gebratene, nach Auftauen verzehrfertige …28.09.2028
DEBTI26574/25-1DeutschlandGyoza-Teigtaschen mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Tiefgefrorene, gedämpft und gebratene, nach Auftauen verzehrfertige …03.08.2028
DEBTI6867/25-1DeutschlandGyoza-Teigtaschen mit Entenfleisch, tiefgefroren. Bedruckter Original-Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis …19.05.2028
DEBTI48333/24-1DeutschlandGefüllte Teigware, tiefgefroren. Zwanzig tiefgekühlte, mit einer Zubereitung aus Gemüsestückchen gefüllte, annähernd …23.03.2028
DEBTI50944/24-1DeutschlandTeigware mit Gemüsefüllung, tiefgefroren. Bedruckter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Gyoza, vegetarisch gefüllte …16.03.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1902.20.1014Gefüllte Teigtaschen mit Fisch und Garnelen, tiefgefroren. Tiefgefrorene Teigbeutel, mit einer Garnelen-, Fisch- und Gemüsezubereitung gefüllt, oben offen und mit kleinen Karottenraspeln belegt …
1902.20.308Gefüllte Teigware (Gyoza) mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Cremefarbene, muschelförmig gefüllte Teigtaschen, verpackt in einem bedruckten Faltkarton; Angaben zum Erzeugnis: Teigtaschen, gefüllt mit …
1902.20.994Beschreibung: Gefüllte Teigware mit Gemüse. Ungekochter Frühlingsrolle. Tiefkühlprodukt. Ohne Reis. Für den Einzelverkauf in einer Tüte mit 6 Stück und einem Gesamtgewicht von 300 g angeboten. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0

€
1902.20.91.20.0Drittlandszoll8,3 % + 6,10 EUR je 100 kg–––
1902.20.91.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 6,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
1902.20.91.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 6,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0086alle Drittländer11 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0232Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8302Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9015USA2,1 % + 1,53 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,3 % + 6,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 6,10 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 % + 5,33 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 6,10 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + 6,10 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 6,10 EUR je 100 kg
Chile0 % + 3,05 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 3,11 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 6,10 EUR je 100 kg
Island0 % + 3,11 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 6,10 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 3,11 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 6,10 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 6,10 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 6,10 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 6,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 19, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
1902.20.10 bis 1902.20.99Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie „Samosa“ oder „Briouat“ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT …
1902.20.91gekocht: Hierher gehören auch vorgekochte Teigwaren.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-471/1706.09.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1902.20.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19721902.20.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gekocht“
  2. 07.10.20101902.20.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.91
  3. 07.10.20101902.20.91.90.0neu eingeführt · aus 1902.20.91
  4. 01.07.20141902.20.91wieder anmeldefähig · aus 1902.20.91
  5. 01.07.20141902.20.91.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1902.20.91
  6. 21.09.20171902.20.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.91
  7. 21.09.20171902.20.91.20.0neu eingeführt · „Reis enthaltend“ · aus 1902.20.91
  8. 21.09.20171902.20.91.90.0neu eingeführt · aus 1902.20.91

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für gekochte gefüllte Teigwaren mit Reis unter 1902.20.91?

Für gekochte gefüllte Teigwaren, die Reis enthalten, gilt 1902.20.91.20.0. Gekochte gefüllte Teigwaren ohne Reis gehören in 1902.20.91.90.0.

Fallen gefüllte Teigwaren mit Reis unter 1902.20.91.20.0 wegen Kapitel 19, Anmerkung 1 aus Kapitel 19 heraus?

Nein, gefüllte Waren der Position 1902 sind von diesem Ausschluss ausgenommen. Der Ausschluss betrifft Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, einzeln oder zusammen, die dann in Kapitel 16 gehören.

Gibt es einen Zusatzzoll auf gefüllte Teigwaren mit Reis mit Ursprung Belarus unter 1902.20.91.20.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt für 1902.20.91.20.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf gefüllte Teigwaren mit Reis mit Ursprung Russland unter 1902.20.91.20.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt für 1902.20.91.20.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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