01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1902.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1902.20.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1902.20.91.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1902.20.91.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0?
- ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
- ×andere Teigwaren1902.30
- ×Couscous1902.40
- ×mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend1902.20.10
- ×mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend1902.20.30
- ×andere, also nicht: gekocht1902.20.99
- ×Reis enthaltend1902.20.91.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.20.91
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1902.20.91.20.0 | Reis enthaltend | Präferenzzollkontingent |
| 1902.20.91.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.20.91 eingereiht
41 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30338/25-1Deutschland | Gyoza dumplings met groentevulling, diepvries. Diepvries, gestoomde en gebakken, na ontdooien direct te consumeren … | 19.10.2028 |
| DEBTI26571/25-1Deutschland | Gyoza-Teigtaschen mit Gemüse, tiefgefroren. Tiefgefrorene, gedämpfte und gebratene, nach Auftauen verzehrfertige … | 28.09.2028 |
| DEBTI26574/25-1Deutschland | Gyoza-Teigtaschen mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Tiefgefrorene, gedämpft und gebratene, nach Auftauen verzehrfertige … | 03.08.2028 |
| DEBTI6867/25-1Deutschland | Gyoza-Teigtaschen mit Entenfleisch, tiefgefroren. Bedruckter Original-Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis … | 19.05.2028 |
| DEBTI48333/24-1Deutschland | Gefüllte Teigware, tiefgefroren. Zwanzig tiefgekühlte, mit einer Zubereitung aus Gemüsestückchen gefüllte, annähernd … | 23.03.2028 |
| DEBTI50944/24-1Deutschland | Teigware mit Gemüsefüllung, tiefgefroren. Bedruckter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Gyoza, vegetarisch gefüllte … | 16.03.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1902.20.10 | 14 | Gefüllte Teigtaschen mit Fisch und Garnelen, tiefgefroren. Tiefgefrorene Teigbeutel, mit einer Garnelen-, Fisch- und Gemüsezubereitung gefüllt, oben offen und mit kleinen Karottenraspeln belegt … |
| 1902.20.30 | 8 | Gefüllte Teigware (Gyoza) mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Cremefarbene, muschelförmig gefüllte Teigtaschen, verpackt in einem bedruckten Faltkarton; Angaben zum Erzeugnis: Teigtaschen, gefüllt mit … |
| 1902.20.99 | 4 | Beschreibung: Gefüllte Teigware mit Gemüse. Ungekochter Frühlingsrolle. Tiefkühlprodukt. Ohne Reis. Für den Einzelverkauf in einer Tüte mit 6 Stück und einem Gesamtgewicht von 300 g angeboten. … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (3)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0086 | alle Drittländer | 11 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0232 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9015 | USA | 2,1 % + 1,53 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 8,3 % + 6,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,2 % + 5,33 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,8 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| Algerien | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| Chile | 0 % + 3,05 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 3,11 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 3,11 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 3,11 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 6,10 EUR je 100 kg |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1902.20.10 bis 1902.20.99 | Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie „Samosa“ oder „Briouat“ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT … |
| 1902.20.91 | gekocht: Hierher gehören auch vorgekochte Teigwaren. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1902.20.91
- 01.01.19721902.20.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gekocht“
- 07.10.20101902.20.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.91
- 07.10.20101902.20.91.90.0neu eingeführt · aus 1902.20.91
- 01.07.20141902.20.91wieder anmeldefähig · aus 1902.20.91
- 01.07.20141902.20.91.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1902.20.91
- 21.09.20171902.20.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.91
- 21.09.20171902.20.91.20.0neu eingeführt · „Reis enthaltend“ · aus 1902.20.91
- 21.09.20171902.20.91.90.0neu eingeführt · aus 1902.20.91
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0
Gilt der Ausschluss nach Kapitel 19 Anmerkung 1 für gefüllte Teigwaren unter 1902.20.91.90.0?
Nein, für gefüllte Waren der Position 1902 gilt dieser Ausschluss nicht. Die Schwelle von 20 GHT wirkt bei gefüllten Teigwaren über die Warennummern 1902.20.10 und 1902.20.30.
Welche Zolltarifnummer gilt für gekochte Teigtaschen unter 1902.20.91?
Gekochte Teigtaschen ohne Reis gehören in die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0. Reis enthaltende gekochte Teigtaschen gehören in die Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0.
Gilt für die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?
Für Waren mit Ursprung Russland gilt auf die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus?
Für Waren mit Ursprung Belarus gilt auf die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Zolltarifnummer gilt für Tortellini unter 1902.20.91?
Tortellini gehören in die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0, wenn sie gekocht oder vorgekocht sind, keinen Reis enthalten und die Schwellen von 20 GHT Fisch oder Fleisch nicht überschreiten.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

