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Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0 – Tropische Früchte/Nüsse ohne Zucker

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst tropische Früchte und tropische Nüsse, die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht und ohne Zusatz von Zucker hergestellt sind. Palmherzen gehören in 2001.90.92.10.0, tropische Früchte und Nüsse mit Zusatz von Zucker in 2001.90.92.29.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionGurken und Cornichons
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMango-Chutney
ZolltarifnummerFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturZuckermais (Zea mays var. saccharata)
ZolltarifnummerYamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
Kombinierte NomenklaturPilze
Kombinierte NomenklaturOliven
Kombinierte NomenklaturGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
ZolltarifnummerPalmherzen
andere
Zolltarifnummerohne Zusatz von ZuckerDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2001.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2001.90.928-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2001.90.92.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2001.90.92.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, also nicht: Gurken und CornichonsDie Ware muss mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sein. Der Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, muss 0,5 GHT oder mehr betragen.
✓tropische Früchte und tropische Nüsse; PalmherzenDie Ware muss eine tropische Frucht, eine tropische Nuss oder Palmherzen sein. Als tropische Früchte gelten etwa Guaven, Mangofrüchte, Papaya-Früchte, Litschis oder Pitahayas, als tropische Nüsse etwa Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse oder Macadamia-Nüsse.
✓andere, also nicht: PalmherzenEs bleiben tropische Früchte und tropische Nüsse, keine Palmherzen. Palmherzen fallen in eine eigene Zolltarifnummer.
✓ohne Zusatz von ZuckerDie Ware ist ohne Zusatz von Zucker hergestellt. Erzeugnisse mit Zusatz von Zucker fallen in die Zolltarifnummer mit dem Wortlaut „andere“.
2001.90.92.21.0Tropische Früchte und Nüsse ohne Zucker

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2001.90.92

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2001.90.92.10.0PalmherzenZollunion
2001.90.92.21.0ohne Zusatz von Zuckerdiese Seite–
2001.90.92.29.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2001.90.92 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2001.90.9722Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten, als Hälften oder Streifen, mariniert mit Essigsäure. Die Ware wird in Kartons mit Innenfolie mit einem Inhalt von …
2001.90.2010Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von grünem Chili mit brennendem Geschmack, eingelegt in einer Masse aus Öl und Gewürzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Gehalt an freier …
2001.90.702Geröstete Paprika, in Essig konserviert, in einem 550g-Glas. Zutaten: geröstete rote Paprika, Knoblauch, Petersilie, Wasser, Salz, Zucker, Essig.
2001.90.101Mangostücke in Chutney-Sauce, verpackt in einem Glasbehälter zu 450 Gramm. Zutaten: Mangostücke, Zucker, Salz, Chilipulver, Essigsäure, Knoblauch, Ingwer, Zimtpulver und Muskatnuss.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0

€
2001.90.92.21.0Drittlandszoll10 %1.000 €770 €1.770 €
2001.90.92.21.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll60 %6.000 €1.120 €7.120 €
2001.90.92.21.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll60 %6.000 €1.120 €7.120 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 10 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20268 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1196/9727.06.1997Pilze der Gattung „Agaricus", vollständig gegart (negative Reaktion der Polyphenoloxidaseaktivität nach der Methode Bojarkin-Jankov), in Salzlake konserviert (15-25 % Salz) mit Zusatz von Essig oder Essigsäure, mit einem Gehalt an freier …2001.90.50
1196/9727.06.1997Pilze der Gattung „Agaricus", zubereitet, blanchiert, in Flüssigkeit eingelegt und in folgender Zusammensetzung: — Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure 0,5 GHT oder mehr — Sulfit < 2 ppm — Salz 2,6 GHT Dieses …2001.90.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.20011. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2001.90.92

  1. 01.01.20122001.90.92neu eingeführt · „tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen“ · aus 2001.90.60, aus 2001.90.91
  2. 01.01.20122001.90.92.10.0neu eingeführt · „Palmherzen“ · aus 2001.90.60, 2001.90.91
  3. 01.01.20122001.90.92.21.0neu eingeführt · „ohne Zusatz von Zucker“ · aus 2001.90.60, 2001.90.91
  4. 01.01.20122001.90.92.29.0neu eingeführt · aus 2001.90.60, 2001.90.91

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2001.90.92.21.0

Welche Zolltarifnummer gilt für tropische Früchte und Nüsse ohne Zucker unter 2001.90.92?

Tropische Früchte und tropische Nüsse ohne Zusatz von Zucker gehören in 2001.90.92.21.0. Palmherzen gehören in 2001.90.92.10.0, tropische Früchte und Nüsse mit Zusatz von Zucker in 2001.90.92.29.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 2001.90.92.21.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter 2001.90.92.21.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter 2001.90.92.21.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 2001.90.92.21.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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