01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2007.99.33?
Die Zolltarifnummern 2007.99.33.15.0 und 2007.99.33.25.0 gelten für Erzeugnisse mit weniger als 70 GHT Zucker, die Zolltarifnummern 2007.99.33.95.0 und 2007.99.33.99.0 für Erzeugnisse, die nicht weniger als 70 GHT Zucker enthalten. Innerhalb beider Gruppen gehören durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees in 2007.99.33.15.0 bzw. 2007.99.33.95.0, Erzeugnisse, die keine solchen Fruchtpürees sind, in 2007.99.33.25.0 bzw. 2007.99.33.99.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2007.99.33
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2007.99.33?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2007.99.33. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2007.99.33
Anmerkungen (6)
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2007.99.33
Gehören Erdbeer-Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren unter die Warennummer 2007.99.33?
Nein, Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren gehören nicht zur Position 2007 und damit nicht in die Warennummer 2007.99.33. Sie gehören in die Position 1704. Das gilt ebenso für Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren.
Welche Zolltarifnummer gilt für Erdbeermarmelade unter der Warennummer 2007.99.33?
Erdbeermarmelade gehört in die Zolltarifnummer 2007.99.33.25.0, wenn ihr Zuckergehalt mehr als 30 und weniger als 70 GHT beträgt.
Gilt für Erdbeermarmelade unter der Warennummer 2007.99.33 bei der Einfuhr eine Lebens- und Futtermittelkontrolle?
Bei der Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten, unterliegt Erdbeermarmelade dieser Warennummer der Lebens- und Futtermittelkontrolle. Für Einfuhren aus Teilen der Ukraine gelten auf dieser Seite eigene Kontrollen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

