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Warennummer 2007.99.50 – Konfitüren und Marmeladen, 13 bis 30 GHT

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören durch Kochen hergestellte Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Nusspasten mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT, die unter Unterposition 2007.99 „andere“ der Position 2007 fallen. Pflaumenmus und Pflaumenpaste in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 100 kg zur industriellen Verarbeitung gehören in Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0, Erzeugnisse von Kirschen in Warennummer 2007.99.31. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Erzeugnisart, Obstart, Zusatz von Zucker, Füllmenge der unmittelbaren Umschließung und Zuckergehalt.

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Gehört Ihr Fruchtpüree mit Zucker zur Warennummer 2007.99.50?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2007.99.50?

Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich zuerst nach Erzeugnis und Obstart: Pasten von Feigen, Pistazien und Haselnüssen stehen in 2007.99.50.31.0 bis 2007.99.50.33.0, Maronenpaste und Maronenmus in 2007.99.50.10.0. Fruchtpürees, durch Siebpressung gewonnen und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebracht, trennen sich nach Obstart, Zusatz von Zucker, Füllmenge und Zuckergehalt; bei Birnen gilt 2007.99.50.41.0 für Zusatz von Zucker in mehr als 1 kg, 2007.99.50.42.0 für mehr als 15 GHT Zucker in 1 kg oder weniger und 2007.99.50.43.0 für alle übrigen Fälle in 1 kg oder weniger. Tropische Frucht- und Nusserzeugnisse sind nicht generell ausgeschlossen: konzentriertes Papayamark der Art Carica spp. und Guavenmark der Art Psidium spp., jeweils durch Kochen hergestellt und mit mehr als 13 bis 30 GHT Zucker, fallen in 2007.99.50.84.0, 2007.99.50.85.0, 2007.99.50.94.0 und 2007.99.50.95.0 unter die dort genannten Voraussetzungen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionKonfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
andere
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHTDiese Seite
ZolltarifnummerMaronenpaste und Maronenmus
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Apfelmus
Zolltarifnummerdurch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
ZolltarifnummerFeigenpaste
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
ZolltarifnummerPistazienpaste
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
ZolltarifnummerHaselnusspaste
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
andere
durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind
Birnen
Zolltarifnummermit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Aprikosen/Marillen
Zolltarifnummermit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
Zolltarifnummermit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Mischungen
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummervon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
andere
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt
Zolltarifnummervon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
andere
Zolltarifnummervon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
andere
Zolltarifnummerkonzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr als 30GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerkonzentriertes Guavenmark, durch Kochen hergestellt: - der Art Psidium spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
andere
Zolltarifnummerkonzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerkonzentriertes Guavenmark, durch Kochen hergestellt: - der Art Psidium spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 4,20 EUR je 100 kg · 15 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2007.99.50

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · AserbaidschanGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GeorgienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · USAGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2007.99.50

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 5
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2007.99.50

Gehören Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren unter die Warennummer 2007.99.50?

Nein, Fruchtgelees, Fruchtpasten und dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren gehören nach Kapitel 20, Anmerkung 2 nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern in Position 1704. Die Warennummer 2007.99.50 erfasst nur durch Kochen hergestellte Erzeugnisse mit mehr als 13 bis 30 GHT Zucker.

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2007.99.50 gilt für Fruchtpüree aus Birnen mit Zucker?

Fruchtpüree aus Birnen mit Zusatz von Zucker, durch Siebpressung gewonnen und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebracht, in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg gehört in Zolltarifnummer 2007.99.50.41.0. Bei 1 kg oder weniger gehört es mit mehr als 15 GHT Zucker in Zolltarifnummer 2007.99.50.42.0, alle übrigen Fälle in Zolltarifnummer 2007.99.50.43.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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