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Zolltarifnummer 2007.99.50.99.0 – Fruchtzubereitungen, 13 bis 30 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst übrige durch Kochen hergestellte Fruchtzubereitungen mit mehr als 13 bis 30 GHT Zuckergehalt, zum Beispiel Himbeer-Fruchtzubereitungen. Konzentriertes Papayamark und konzentriertes Guavenmark zur Verwendung in der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie gehören in 2007.99.50.94.0 und 2007.99.50.95.0.

Typische Waren:Himbeer-FruchtzubereitungAnanas mit Zucker

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01Tarifbaum

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Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionKonfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionhomogenisierte Zubereitungen
andere
Unterpositionvon Zitrusfrüchten
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
ZolltarifnummerMaronenpaste und Maronenmus
ZolltarifnummerFeigenpaste
ZolltarifnummerPistazienpaste
ZolltarifnummerHaselnusspaste
andere
andere
Zolltarifnummerkonzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr …
Zolltarifnummerkonzentriertes Guavenmark, durch Kochen hergestellt: - der Art Psidium spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht …
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2007.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2007.99.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2007.99.50.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2007.99.50.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2007.99.50.99.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder …
✓andere, also nicht: homogenisierte ZubereitungenDie Ware ist eine durch Kochen hergestellte Frucht- oder Nusszubereitung, deren Viskosität durch Verringern des Wassergehalts erhöht wurde.
✓andere, also nicht: von ZitrusfrüchtenDie Ware stammt aus anderen Früchten als Zitrusfrüchten.
✓mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHTDie Ware hat einen Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT.
✓andere, also nicht: Maronenpaste und Maronenmus, Apfelmus, Feigenpaste, Pistazienpaste, HaselnusspasteDie Ware ist eine übrige Fruchtzubereitung, die einem der eigens genannten Erzeugnisse dieser Warennummer nicht entspricht.
✓andere, also nicht: durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und …Die Ware ist ein übriges Erzeugnis, das nicht als durch Siebpressung gewonnenes, unter Vakuum eingedicktes Fruchtpüree mit unveränderten Eigenschaften gilt.
✓andere, also nicht: konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr …Die Ware ist eine sonstige Fruchtzubereitung, etwa aus Himbeeren, und kein konzentriertes Papaya- oder Guavenmark.
2007.99.50.99.0Sonstige Fruchtzubereitungen 13 bis 30 GHT

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2007.99.50

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2007.99.50.10.0Maronenpaste und Maronenmus–
2007.99.50.15.0durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und …–
2007.99.50.25.0andere–
2007.99.50.31.0FeigenpasteEinfuhrkontrolle
2007.99.50.32.0PistazienpasteEinfuhrkontrolle
2007.99.50.33.0HaselnusspasteEinfuhrkontrolle
2007.99.50.41.0mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgPräferenzzollkontingent
2007.99.50.42.0mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.50.43.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.50.45.0mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgPräferenzzollkontingent
2007.99.50.47.0mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.50.49.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.50.51.0mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgPräferenzzollkontingent
2007.99.50.52.0mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.50.53.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.50.61.0von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)–
2007.99.50.62.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.50.63.0von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)–
2007.99.50.64.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.50.65.0von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)–
2007.99.50.67.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.50.84.0konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr …Zollaussetzung bei Endverwendung
2007.99.50.85.0konzentriertes Guavenmark, durch Kochen hergestellt: - der Art Psidium spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht …Zollaussetzung bei Endverwendung
2007.99.50.89.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle
2007.99.50.94.0konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr …Zollaussetzung bei Endverwendung
2007.99.50.95.0konzentriertes Guavenmark, durch Kochen hergestellt: - der Art Psidium spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht …Zollaussetzung bei Endverwendung
2007.99.50.99.0anderediese SeiteLebens- und Futtermittelkontrolle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2007.99.50 eingereiht

15 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien10
Deutschland5
vZTAWareGültig bis
DEBTI28160/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um eine Fruchtzubereitung Himbeere. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. …24.08.2028
DEBTI28152/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Himbeere. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. Zuckergehalt …24.08.2028
DEBTI28147/25-1DeutschlandAnanas, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in …24.08.2028
DEBTI28144/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Himbeere. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. Zuckergehalt …24.08.2028
DEBTI12372/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): rotes Papayakonzentrat in Fässern; Beschaffenheit: homogenes Püree mit …10.04.2028
ESBTI2024SOL1226SpanienDas Produkt ist ein Bio-Apfelmus von homogener Struktur und pasteurisiert, mit einem Zuckergehalt von über 13 %, aber …23.01.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2007.99.3966Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenkonfitüre, in Aufmachung für den Einzelverkauf (380 g-Schraubdeckelglas), durch Kochen hergestellt.\nZuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap …
2007.99.3313Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdbeer-Fruchtzubereitung. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. …
2007.99.356Fruchtzubereitung in Form einer Himbeerkonfitüre, durch Kochen unter Zusatz von Zucker hergestellt und für den Einzelverkauf in einem Glas mit 284 g Inhalt abgefüllt.
2007.99.975Extra-Pfirsichkonfitüre ohne zugesetzten Zucker. Sie wird in Gläsern mit Twist-off-Deckel angeboten, mit einem Fassungsvermögen von 400 ml und einem Nettogewicht von 380 g. Funktion oder Verwendung …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2007.99.50.99.0

€
2007.99.50.99.0Drittlandszoll24 % + 4,20 EUR je 100 kg–––
2007.99.50.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll24 % + 4,20 EUR je 100 kg + 50 %–––
2007.99.50.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll24 % + 4,20 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0208Türkei0 % + 1,38 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 24 % + 4,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 4,20 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.202621,8 % + 3,81 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 4,20 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)20,5 % + 4,20 EUR je 100 kg
Chile13,6 % + 2,80 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)7 % + 4,07 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 4,20 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2007.99.50.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2007.99.50.99.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 5
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2007.99.50

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20082007.99.50neu eingeführt · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT“ · aus 2007.99.55, aus 2007.99.57
  2. 01.01.20082007.99.50.10.0neu eingeführt · „Maronenpaste und Maronenmus“ · aus 2007.99.55, 2007.99.57, 2007.99.91, 2007.99.98
  3. 02.06.20122007.99.50.15.0neu eingeführt · „durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und …“ · aus 2007.99.50
  4. 02.06.20122007.99.50.25.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  5. 02.06.20122007.99.50.41.0neu eingeführt · „mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“ · aus 2007.99.50
  6. 02.06.20122007.99.50.42.0neu eingeführt · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT“ · aus 2007.99.50
  7. 02.06.20122007.99.50.43.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  8. 02.06.20122007.99.50.45.0neu eingeführt · „mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“ · aus 2007.99.50
  9. 02.06.20122007.99.50.47.0neu eingeführt · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT“ · aus 2007.99.50
  10. 02.06.20122007.99.50.49.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  11. 02.06.20122007.99.50.51.0neu eingeführt · „mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“ · aus 2007.99.50
  12. 02.06.20122007.99.50.52.0neu eingeführt · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT“ · aus 2007.99.50
  13. 02.06.20122007.99.50.53.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  14. 02.06.20122007.99.50.61.0neu eingeführt · „von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)“ · aus 2007.99.50
  15. 02.06.20122007.99.50.62.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  16. 02.06.20122007.99.50.63.0neu eingeführt · „von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)“ · aus 2007.99.50
  17. 02.06.20122007.99.50.64.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  18. 02.06.20122007.99.50.65.0neu eingeführt · „von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)“ · aus 2007.99.50
  19. 02.06.20122007.99.50.67.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  20. 02.06.20122007.99.50.85.0neu eingeführt · „konzentriertes Guavemark: • der Gattung Psidium, • mit einem Brixwert von 19 oder mehr, jedoch nicht mehr als 31, zur Verwendung bei der …“ · aus 2007.99.50
  21. 02.06.20122007.99.50.89.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  22. 02.06.20122007.99.50.95.0neu eingeführt · „konzentriertes Guavemark: • der Gattung Psidium, • mit einem Brixwert von 19 oder mehr, jedoch nicht mehr als 31, zur Verwendung bei der …“ · aus 2007.99.50
  23. 02.06.20122007.99.50.99.0neu eingeführt · aus 2007.99.50
  24. 01.07.20132007.99.50.84.0neu eingeführt · „konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 2007.99.93
  25. 01.07.20132007.99.50.85.0Wortlaut geändert · „konzentriertes Guavenmark, hergestellt durch Kochen: — der Art Psidium spp., — mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · vorher „konzentriertes Guavemark: • der Gattung Psidium, • mit einem Brixwert von 19 oder mehr, jedoch nicht mehr als 31, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie“
  26. 01.07.20132007.99.50.94.0neu eingeführt · „konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 2007.99.93
  27. 01.07.20132007.99.50.95.0Wortlaut geändert · „konzentriertes Guavenmark, hergestellt durch Kochen: — der Art Psidium spp., — mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · vorher „konzentriertes Guavemark: • der Gattung Psidium, • mit einem Brixwert von 19 oder mehr, jedoch nicht mehr als 31, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie“
  28. 01.01.20142007.99.50.84.0Wortlaut geändert · „konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr …“ · vorher „konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie“
  29. 01.01.20142007.99.50.85.0Wortlaut geändert · „konzentriertes Guavenmark, durch Kochen hergestellt: - der Art Psidium spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht …“ · vorher „konzentriertes Guavenmark, hergestellt durch Kochen: — der Art Psidium spp., — mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie“
  30. 01.01.20142007.99.50.94.0Wortlaut geändert · „konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht mehr …“ · vorher „konzentriertes Papayamark, durch Kochen hergestellt: - der Art Carica spp., - mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie“
  31. 01.01.20142007.99.50.95.0Wortlaut geändert · „konzentriertes Guavenmark, durch Kochen hergestellt: - der Art Psidium spp., - mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, jedoch nicht …“ · vorher „konzentriertes Guavenmark, hergestellt durch Kochen: — der Art Psidium spp., — mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie“
  32. 03.09.20142007.99.50.31.0neu eingeführt · „Feigenpaste“ · aus 2007.99.50
  33. 03.09.20142007.99.50.32.0neu eingeführt · „Pistazienpaste“ · aus 2007.99.50
  34. 03.09.20142007.99.50.33.0neu eingeführt · „Haselnusspaste“ · aus 2007.99.50
  35. 01.01.20182007.99.50.84.0Stellung im Tarifbaum geändert
  36. 01.01.20182007.99.50.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
  37. 01.01.20182007.99.50.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
  38. 01.01.20182007.99.50.94.0Stellung im Tarifbaum geändert
  39. 01.01.20182007.99.50.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  40. 01.01.20182007.99.50.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  41. 01.01.20262007.99.50.84.0Stellung im Tarifbaum geändert
  42. 01.01.20262007.99.50.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
  43. 01.01.20262007.99.50.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
  44. 01.01.20262007.99.50.94.0Stellung im Tarifbaum geändert
  45. 01.01.20262007.99.50.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  46. 01.01.20262007.99.50.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2007.99.50.99.0

Gilt bei 2007.99.50.99.0 ein Zusatzzoll für Waren aus Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Gilt bei 2007.99.50.99.0 ein Zusatzzoll für Waren aus Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Welche Nummer gilt für Maronenpaste innerhalb der Warennummer 2007.99.50?

Maronenpaste und Maronenmus gehören in 2007.99.50.10.0 und nicht in 2007.99.50.99.0.

Gehören Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren in 2007.99.50.99.0?

Nein, Fruchtgelees und Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren gehören in Position 1704, in Form von Schokoladewaren in Position 1806, nicht in Position 2007.

Quellen · Stand 31.10.2026

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