01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2007.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2007.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2007.99.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2007.99.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0?
- ×homogenisierte Zubereitungen2007.10
- ×von Zitrusfrüchten2007.91
- ×mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT2007.99.50
- ×andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT2007.99.93.00.0, 2007.99.97
- ×Maronenpaste und Maronenmus2007.99.20
- ×andere, also nicht: Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen …2007.99.31, 2007.99.33, 2007.99.35, 2007.99.39
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2007.99.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2007.99.10.00.0 | Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen … |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2007.99.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2007.99.39 | 66 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenkonfitüre, in Aufmachung für den Einzelverkauf (380 g-Schraubdeckelglas), durch Kochen hergestellt.\nZuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap … |
| 2007.99.50 | 15 | Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Fruchtzubereitung Himbeere. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) Abs 1 zu Kap 20: mehr als 13 GHT, jedoch weniger als 30 GHT. … |
| 2007.99.33 | 13 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdbeer-Fruchtzubereitung. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. … |
| 2007.99.35 | 6 | Fruchtzubereitung in Form einer Himbeerkonfitüre, durch Kochen unter Zusatz von Zucker hergestellt und für den Einzelverkauf in einem Glas mit 284 g Inhalt abgefüllt. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Israel und Neuseeland. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Südafrika | 18,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0
Anmerkungen (5)
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2007.99.10
- 01.01.19722007.99.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen …“
- 01.01.19722007.99.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0
Gehören Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren unter der Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0?
Nein, Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern zur Position 1704. Für die Zolltarifnummer 2007.99.10.00.0 bleibt Pflaumenmus oder Pflaumenpaste in unmittelbaren Umschließungen über 100 kg zur industriellen Verarbeitung.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Pflaumenmus aus Belarus unter 2007.99.10.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er betrifft Pflaumenmus und Pflaumenpaste in unmittelbaren Umschließungen über 100 kg zur industriellen Verarbeitung.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Pflaumenmus aus Russland unter 2007.99.10.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er betrifft Pflaumenmus und Pflaumenpaste in unmittelbaren Umschließungen über 100 kg zur industriellen Verarbeitung.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen