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Kombinierte Nomenklatur · EU

Warennummer 2707.99.20 – Schwefelhaltige Kopfprodukte und Anthracen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören leichte schwefelhaltige Kopfprodukte aus der ersten Destillation roher Teeröle mit überwiegendem Anteil an Nichtaromaten, die bei unter 80 °C mindestens 90 RHT übergehen, sowie Anthracen mit einem Reinheitsgrad von weniger als 90 GHT. Sie steht in Position 2707 und in Unterposition 2707.99. Rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen, gehören in die Warennummer 2707.99.11 und unterscheiden sich durch den Destillationsbereich bis 200 °C statt bis unter 80 °C. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob es sich um Anthracenöl mit der CAS-Nummer 90640-80-5 oder um andere Waren handelt.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2707 gilt für Ihr Anthracenöl?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2707.99.20?

Die Zolltarifnummer 2707.99.20.10.0 gilt für Anthracenöl mit der CAS-Nummer 90640-80-5. Die Zolltarifnummer 2707.99.20.90.0 gilt für alle übrigen Waren unter der Warennummer 2707.99.20.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionÖle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
andere
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturschwefelhaltige Kopfprodukte; AnthracenDiese Seite
ZolltarifnummerAnthracenöl (CAS RN 90640-80-5)
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2707.99.20

KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2707.99.20

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 27, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2707.99.20schwefelhaltige Kopfprodukte; Anthracen Als schwefelhaltige Kopfprodukte im Sinne dieser Unterposition gelten nur leichte Erzeugnisse aus der ersten Destillation der rohen Teeröle, die schwefelhaltige Verbindungen (Schefelkohlenstoff, Merkaptane, Thiophen usw.) sowie Kohlenwasserstoffe mit überwiegendem Anteil an Nichtaromaten enthalten und bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bei einer Temperatur von unter 80 °C …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1231/201328.11.2013TDAE mit einem Gehalt an aromatischen Bestandteilen zwischen 74,2 und 75 GHT, einer Dichte bei 15 °C zwischen 0,9521 und 0,959 g/cm3 und einer Destillation, bei der bis 300 °C nicht mehr als 4 RHT übergehen, ist in die Warennummer 2707.99.99 eingereiht.2707.99.99

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-330/1312.06.2014Ob ein Erzeugnis in Position 2707 oder Position 2710 gehört, entscheidet der gewichtsmäßige Gehalt an aromatischen Bestandteilen.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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