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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 2707.99.11.00.0 – Rohe Leichtöle, 90 RHT bis 200 °C

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen. Rohe Öle, die diese Destillationsmerkmale nicht erfüllen, gehören in Zolltarifnummer 2707.99.19.00.0. Zu den rohen Ölen gehören u. a. Erzeugnisse aus der ersten Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteer, Benzolwaschöle und Erzeugnisse aus der Pyrolyse von Altreifen ohne weitere Behandlung.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2707.99.11.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionÖle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
UnterpositionBenzole
UnterpositionToluole
UnterpositionXylole
ZolltarifnummerNaphthalin
Unterpositionandere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86)
andere
ZolltarifnummerKreosotöle
Unterpositionandere
rohe Öle
Zolltarifnummerrohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturschwefelhaltige Kopfprodukte; Anthracen
Zolltarifnummerbasische Erzeugnisse
ZolltarifnummerPhenole

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2707.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2707.99.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2707.99.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2707.99.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2707.99.11.00.0?

Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und … › 2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des …
✓andere, also nicht: Benzole, Toluole, Xylole, Naphthalin, andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C …Die Ware ist ein Erzeugnis aus der Destillation, in dem die aromatischen Bestandteile dem Gewicht nach überwiegen. Sie ist keine eigene, in der Gruppe gesondert erfasste Sorte.
✓andere, also nicht: KreosotöleDie Ware ist ein sonstiges Öl, das nicht als eigene Sorte dieser Gruppe gilt. Sie erkennen es daran, dass keine Sonderbezeichnung zutrifft.
✓rohe ÖleDie Ware ist ein rohes Öl, etwa ein Erzeugnis aus der ersten Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteer oder ein Benzolwaschöl. Rückstände aus der atmosphärischen oder Vakuumdestillation von rohem Erdöl sowie Schiffskraftstoffe gehören nicht hierher, sondern zu Warennummer 2707.99.99.
✓rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehenDas rohe Öl muss bei der Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen. Daran erkennen Sie die Ware als rohes Leichtöl dieser Zolltarifnummer.
2707.99.11.00.0Rohe Leichtöle, 90 RHT bis 200 °C

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2707.99.11.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2707.99.11

ZolltarifnummerWortlaut
2707.99.11.00.0rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2707.99.11 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2707.99.994Mischung aus zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in flüssiger Form, die bei 250 °C zu weniger als 65 % ihres Volumens destilliert, farblos bis leicht gelblich. Laut Antragsteller wird es als …
2707.99.194Produkt in Form einer dunkelbraunen, klebrigen Flüssigkeit mit charakteristischem Kohlenwasserstoffgeruch, bei der der Gehalt an nichtaromatischen Bestandteilen geringer ist als der Gehalt an …
2707.99.802Angaben: Harz-Modifizierungsmittel, bestehend aus der Reaktionsmasse einer Reaktion von Phenol mit alpha-Methylstyrol. Die Rohstoffe werden u.a. aus einem Steamcracking-Prozess aus Naphta (Rohbenzin) …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2707.99.11.00.0

€
2707.99.11.00.0Drittlandszoll1,7 %170 €1.932 €2.102 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2707.99.11.00.0

KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr nach Nordkorea nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2707.99.11.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 27, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2707.99.11 bis 2707.99.19rohe Öle: Zu diesen Unterpositionen gehören nur solche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen. Erzeugnisse dieser Unterpositionen sind u. a.: 1. Erzeugnisse aus der ersten Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteeren. Hochtemperatur-Steinkohlenteere werden im Allgemeinen in Kokereien, die Hüttenkoks erzeugen, bei einer Temperatur …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1231/201328.11.2013TDAE mit bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaften wurde in die Warennummer 2707.99.99 eingereiht.2707.99.99

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-330/1312.06.2014Für die Einreihung in Position 2707 oder Position 2710 ist der gewichtsmäßige Gehalt an aromatischen Bestandteilen maßgeblich.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2707.99.11

  1. 01.01.19722707.99.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen“
  2. 01.01.19722707.99.11.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen“
  3. 01.01.19882707.99.11unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2707.99.11
  4. 01.01.19882707.99.11.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2707.99.11
  5. 01.01.20092707.99.11wieder anmeldefähig · aus 2707.99.11
  6. 01.01.20092707.99.11.00.0wieder anmeldefähig · aus 2707.99.11

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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