Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Harz-Lösung gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelGERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN32
- PositionAnstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel3208
- Unterpositionandere320890
- Kombinierte NomenklaturLösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel32089011
- Kombinierte Nomenklaturandere32089019
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Harz-Lösung
Der HS-Code für Harz-Lösung lautet 3208.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3208.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3208.90.19.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3208.90.19.90.0.
Einreihung von Harz-Lösung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Harz-Lösung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) und Anmerkung 4 zu Kapitel 32. Danach sind Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösungsmitteln, deren Anteil 50 GHT übersteigt, in die Position 3208 einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Harz-Lösung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAuf der Grundlage von synthetischen Polymeren - für pigmentierte/farbige Harzlacke | 3208.90.91.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAlkydharze in Primärformen - wenn der Harzanteil überwiegt (<50% LM) | 3907.50.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungPetroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone in Primärformen | 3911.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungHarzester - für modifizierte natürliche Harze ohne Lösungsmittelüberschuss | 3806.30.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Harz-Lösung (3208) ≠ Auf der Grundlage von synthetischen Polymeren - für pigmentierte/farbige Harzlacke (3208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Harz-Lösung bleibt die Zolltarifnummer 3208.90.19.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Harz-Lösung (3208) ≠ Alkydharze in Primärformen - wenn der Harzanteil überwiegt (<50% LM) (3907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Harz-Lösung bleibt die Zolltarifnummer 3208.90.19.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Harz-Lösung (3208) ≠ Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone in Primärformen (3911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Harz-Lösung bleibt die Zolltarifnummer 3208.90.19.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt ein anderer chemischer Aufbau oder eine andere Aufmachung vor, können auch folgende Codepfade relevant sein:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlkydharze in Primärformen - wenn der Harzanteil überwiegt (<50% LM) | 3907.50.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungPetroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone in Primärformen | 3911.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungHarzester - für modifizierte natürliche Harze ohne Lösungsmittelüberschuss | 3806.30.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Harz-Lösung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18243/11-1 | Lösung eines Kunststoffs (Petroleumharz) in flüchtigen organischen Lösemitteln, deren Anteil 50 GHT der Lösung übersteigen | 3208.90.19.90.0 |
| DE18203/11-1 | Lösung eines Kunststoffs (Petroleumharz) in flüchtigen organischen Lösemitteln, deren Anteil 50 GHT der Lösung übersteigen | 3208.90.19.90.0 |
| DE18247/11-1 | Lösung eines Kunststoffs (Silikon) in flüchtigen organischen Lösemitteln, >50 GHT LM | 3208.90.19.90.0 |
| DE18277/11-1 | Lösung eines Kunststoffs (modifiziertes Polyurethan) in flüchtigen organischen Lösemitteln, >50 GHT LM | 3208.90.19.90.0 |
| DE14503/09-1 | Harzmischung (silikonmodifiziertes Alkydharz + Lösungsmittel, <50% LM) -> 3907.50.00.00.0 | 3907.50.00.00.0 |
| DE14505/09-1 | Harzmischung (silikonmodifiziertes Alkydharz + Lösungsmittel, <50% LM) -> 3907.50.00.00.0 | 3907.50.00.00.0 |
| DEHH/1007/05-1 | Polyesterharz (Alkydharz) in Lösung flüchtiger organischer Lösungsmittel -> 3907.50.00.00.0 | 3907.50.00.00.0 |
| DEBTI24923/19-1 | Grundier- und Mörtelharz auf Epoxidbasis (2-Komponenten) -> 3208.90.91.00.0 | 3208.90.91.00.0 |
| DEBTI5807/20-1 | PVC Vulkanisierungsmittel (Polyurethan, Methylethylketon, >50% LM) -> 3208.90.19.90.0 | 3208.90.19.90.0 |
| DE1881/14-1 | Härter für Grundierung (Oligoisocyanate + org. LM, >50% LM) -> 3208.90.19.90.0 | 3208.90.19.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr – Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Harz-Lösung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Harz-Lösung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmäßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
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