Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Weg von Korrekturflüssigkeit führt über Abschnitt VI, Kapitel 38, Position 3824 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Jede Stufe präzisiert den Warenbegriff.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen38249992
- Kombinierte Nomenklaturin flüssiger Form bei 20 °C38249992
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Korrekturflüssigkeit
Der HS-Code für Korrekturflüssigkeit lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.92.99.0.
Einreihung von Korrekturflüssigkeit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Korrekturflüssigkeit unter 3824.99.92.99.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt den Titel der Position 3824 («chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen»). AV 6 legt den Vergleich auf der Ebene der KN-Unterpositionen fest: Die Flüssigkeit bei 20 °C fällt unter die laufende Nummer «in flüssiger Form bei 20 °C» (3824 99 92) und nicht unter eine andere KN-Unterposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Korrekturflüssigkeit
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKorrekturstift zur Tippfehlerkorrektur (Stiftform, nicht flüssig in Flasche) – andere Darreichungsform, andere Unterposition (nicht in flüssiger Form bei 20 °C) | 3824.99.96.99.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDruckfarben, schwarz – nicht einschlägig, da Korrekturflüssigkeit weiß ist und nicht als Druckfarbe dient | 3215.11.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Korrekturflüssigkeit (3824) ≠ Korrekturstift zur Tippfehlerkorrektur (Stiftform, nicht flüssig in Flasche) – andere Darreichungsform, andere Unterposition (nicht in flüssiger Form bei 20 °C) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Korrekturflüssigkeit bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Korrekturflüssigkeit (3824) ≠ Druckfarben, schwarz – nicht einschlägig, da Korrekturflüssigkeit weiß ist und nicht als Druckfarbe dient (3215) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Korrekturflüssigkeit bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Einreihung kann auch in andere Kapitel führen, wenn die Ware aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Ware eines anderen Kapitels gilt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDruckfarben, schwarz – nicht einschlägig, da Korrekturflüssigkeit weiß ist und nicht als Druckfarbe dient | 3215.11.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Korrekturflüssigkeit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4993/17-1 | Korrekturflasche zur Tippfehlerkorrektur mit 20 mL Inhalt (Kohlenwasserstoffe). Weiße, undurchsichtige Flüssigkeit in 20-mL-Flasche mit Schraubdeckel und Pinsel. | 3824.99.92.99.0 |
| DEBTI11854/23-1 | Korrekturflasche zur Tippfehlerkorrektur mit 20 mL Inhalt. Weiße, undurchsichtige Flüssigkeit in Flasche mit Pinsel. | 3824.99.92.99.0 |
| DEBTI31074/20-1 | Kyome Korrekturfluid, 20 mL. Weiße, schnelltrocknende Flüssigkeit mit Lösemittelgeruch in Kunststofflasche mit Pinseleinsatz. Titandioxid als Pigment. | 3824.99.92.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Korrekturflüssigkeit
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Korrekturflüssigkeit aus einem beliebigen Land mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausführmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Die folgende Tabelle zeigt ähnliche Produkte aus dem Bereich Büro und Druck mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern und Zollsätzen.