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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 3919.90.80 – Selbstklebende Kunststofffolien und Bänder

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 3919.90.80 erfasst selbstklebende Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse aus Kunststoffen, auch in Rollen, soweit sie nicht von den davor stehenden Nummern der Unterposition 3919.90 erfasst werden. Selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendeten Art gehören dagegen in die Zolltarifnummer 3919.90.20.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Merkmalen wie Schichtaufbau, Klebstoff, Dicke, Breite oder Verwendung.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3919.90.80?

Die Zolltarifnummern unter 3919.90.80 unterscheiden sich nach Art der Folie, Klebstoff und Verwendung, etwa 3919.90.80.10.0 für bestimmte Luftfahrzeuge und 3919.90.80.20.0 für Polyesterfolie mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff. Weitere Merkmale sind Dicke und Breite, etwa 3919.90.80.56.0 für transparente Polyethylenfolie mit einer Dicke von 30 bis 50 μm in Rollen mit einer Breite von 52 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 154 cm. Die Zolltarifnummer 3919.90.80.99.0 erfasst die übrigen Waren, die die davor stehenden Nummern nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionTafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
6,5 % · 268 vZTA
andere
ZolltarifnummerPolyesterfolie: - auf einer Seite mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und einer Polyesterschicht bedeckt und - auf der anderen Seite entweder unbeschichtet oder mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff beschichtet oder beschichtet mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und mit einer Polyesterschicht  bedeckt
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerFolien bestehend aus 1 bis 3 laminierten Schichten aus Poly(ethylenterephthalat) und einem Copolymer aus Terephthalsäure, Sebacinsäure und Ethylenglykol, auf einer Seite mit abriebfestem Acryl beschichtet und auf der anderen Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff, einer wasserlöslichen Methylcellulose-Schicht und einer Schutzabdeckung aus Poly(ethylenterephthalat) beschichtet
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerReflektierende Verbundfolie, - bestehend aus einer Epoxyacrylatschicht mit eingeprägtem gleichmäßigem Muster auf einer Seite, - beidseitig mit einer oder mehreren Kunststoffschichten versehen, - einseitig mit einer Klebstoffschicht und einer Abziehfolie versehen
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerReflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite
6,5 % · 268 vZTA
Zolltarifnummerreflektierende Folie, bestehend aus einer Polyurethanschicht, die auf der einen Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerTransparente selbstklebende Poly(ethylen)folie, ohne Verunreinigungen oder Fehlstellen, auf einer Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff beschichtet, mit einer Dichte von 60 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 μm und einer Breite von mehr als 1 245 mm, jedoch nicht mehr als 1 255 mm
6,5 % · 268 vZTA
Zolltarifnummerverstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff sowie auf einer Seite mit einer Schutzabdeckung beschichtet, mit einer Anwendungsdicke von 0,38 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,53 mm
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerPolytetrafluorethylenfolie, -mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, -mit einer Breite von 6,30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 mm, -mit einer Bruchdehnung von nicht mehr als 200 % und -einseitig mit einer Schicht eines druckempfindlichen Siliconklebstoffs von nicht mehr als 50 μm Dicke versehen
6,5 % · 268 vZTA
Zolltarifnummerreflektierende Verbundfolie bestehend aus einer Poly(methlymethacrylat)folie, auf der auf einer Seite ein regelmäßiges Muster eingeprägt ist, einer Folie, welche Mikrokugeln aus Glas enthält, einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerSelbstklebende reflektierende Verbundfolie, auch in segmentierten Stücken, - auch mit einem Wasserzeichen, - auch mit einer Schicht Übertragungsfolie, einseitig mit einem Klebstoff beschichtet; die reflektierende Folie besteht aus: - einer Schicht Acryl- oder Vinylpolymer, - einer Schicht Poly(methylmethacrylat) oder Polycarbonat mit Mikroprismen - einer metallisierten Schicht, - einer Klebeschicht und - einer abziehbaren Schutzfolie - auch mit einer zusätzlichen Polyesterschicht
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerBänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerPolyvinylchlorid-Folie, einseitig versehen mit - einer Polymerschicht, - einer Klebeschicht, - einer abziehbaren Trennschicht, einseitig geprägt, mit abgeflachten Kugeln, auch auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht und einer metallisierten Polymerschicht versehen
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerSchwarze Polyvinylchlorid-Folie -mit einem Glanzgrad von mehr als 25 Grad (nach ASTM D 2457), -auch auf einer Seite mit einer Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat und auf der anderen Seite mit einem mikrostrukturierten druckempfindlichen Acrylklebstoff und einer abziehbaren Schutzfolie versehen zur Verwendung bei der Herstellung von ausgestanzten Folien für Innen- und Außenflächen von Kraftfahrzeugen
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerTransparente Polyethylenfolie, einseitig mit einem wässrigen Acrylklebstoff beschichtet, mit einer Dicke von 30-50 μm, in Rollen mit einer Breite von 52 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 154 cm
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerSelbstklebende Polycarbonatfolie, bedruckt, auch geformt, mit: -einer Dicke von 0,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, -Mindestabmessungen von 63 mm x 15 mm, -maximalen Abmessungen von 278 mm x 117 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 5 g pro Stück und bestimmt für den Einbau in ein programmierbares Kombiinstrument von Personenkraftwagen
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerBiaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einseitig mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie versehen
6,5 % · 268 vZTA
Zolltarifnummerselbstklebende Folie mit einer Dicke von 40 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 475 µm, bestehend aus einer Schicht oder mehreren Schichten aus durchsichtigem metallisiertem oder gefärbtem Poly(ethylenterephthalat), auf der einen Seite mit einer kratzfesten Beschichtung und auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Klebstoff und einer Abziehfolie versehen
6,5 % · 268 vZTA
Zolltarifnummerselbstklebende Polierscheiben aus mikroporösem Polyurethan, auch mit einer Unterlage versehen
6,5 % · 268 vZTA
Zolltarifnummerselbstklebende reflektierende Folie, bestehend aus mehreren  Lagen, darunter: - einem Acrylharz-Copolymer, - Polyurethan, - einer metallisierten Schicht, auf einer Seite versehen mit Laserbeschriftung zum Schutz vor Fälschung, Veränderung oder Austausch der Daten sowie vor Vervielfältigung, oder mit einer offiziellen Kennzeichnung für eine bestimmte Verwendung, - Mikroglaskugeln und - einer Klebeschicht mit einer abziehbaren Schutzfolie auf einer oder auf beiden Seiten
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerReflektierende Folie bestehend aus - einer Polyurethanschicht, - einer Schicht, die Mikrokugeln aus Glas enthält, - einer metallisierten Aluminiumschicht und - einer Klebeschicht, auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit einer Schutzfolie bedeckt, - auch mit einer Polyvinylchloridschicht - einer Schicht, die Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder eine offizielle Markierung für den vorgesehenen Verwendungszweck enthalten kann
6,5 % · 268 vZTA
ZolltarifnummerReflektions- oder Diffusionsfolien, in Rollen: -zum Schutz vor ultravioletter oder infraroter Wärmestrahlung, zur Anbringung an Fenstern, oder -zur gleichmäßigen Lichtübertragung und verteilung, für LCD-Module
6,5 % · 268 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 268 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3919.90.80

KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 3919.90.80?

19 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3919.90.80. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3919.90.80

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 2
2. Mit Ausnahme der Waren der Position 3918 oder 3919 sind Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus, mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt, die im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich sind, dem Kapitel 49 zuzuweisen.
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
336/201021.04.2010Die Verordnung 336/2010 ordnet die Polymerscheibe aus zwei Polyurethanschichten für Silizium- und Halbleiterscheiben der Unterposition 3919.90 zu.3919.90.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-336/1119.07.2012Das Urteil C-336/11 befasst sich mit der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3919.90.80

Zum 01.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 21 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20263919.90.80.57.0neu eingeführt · Selbstklebende Polycarbonatfolie, bedruckt, auch geformt, mit: -einer Dicke von 0,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, -Mindestabmessungen von 63 mm x 15 mm, -maximalen Abmessungen von 278 mm x 117 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 5 g pro Stück und bestimmt für den Einbau in ein programmierbares Kombiinstrument von Personenkraftwagen
  2. 01.07.20263919.90.80.58.0neu eingeführt · Biaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einseitig mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie versehen

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 3919.90.80

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3919.90.80 gilt für reflektierende Folien?

Reflektierende Folien gehören unter 3919.90.80 je nach Aufbau in unterschiedliche Zolltarifnummern. Eine reflektierende Folie aus Polycarbonat- oder Polyacrylfolie mit gleichmäßigen Einprägungen auf einer Seite gehört in 3919.90.80.30.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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