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Warennummer 6912.00.21 – Tisch- und Küchenartikel aus Ton

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Sie erfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus gewöhnlichem Ton; dazu zählen aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle. Hygiene- oder Toilettengegenstände aus gewöhnlichem Ton gehören nicht hierher, sondern in die Nachbarnummer 6912.00.81. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Herstellungsweise, handgearbeitet oder nicht, und danach, ob es Geschirr oder andere Artikel sind.

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Gehört Ihr Tischgeschirr aus Ton zur Warennummer 6912.00.21?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 6912.00.21?

Die Zolltarifnummern unter 6912.00.21 richten sich nach der Herstellungsart und danach, ob es Geschirr oder andere Artikel sind. Handgearbeitetes Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.21.11.0, übrige handgearbeitete Waren in 6912.00.21.19.0. Nicht handgearbeitetes Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.21.91.0, übrige Waren in 6912.00.21.99.0. Die Nummern 6912.00.21.11.0 und 6912.00.21.91.0 nehmen nach ihrem Wortlaut Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile sowie Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk aus.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem TonDiese Seite
handgearbeitet
ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
5 % · 5 vZTA
Zolltarifnummerandere
5 % · 5 vZTA
andere
ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
5 % · 5 vZTA
Zolltarifnummerandere
5 % · 5 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6912.00.21

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.79 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6912.00.21

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6912.00.21 bis 6912.00.81aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im Allgemeinen braun, rot oder gelb. Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
166/200716.02.2007Eine Zusammenstellung von Toilettengegenständen aus Steingut für den Einzelverkauf, unter anderem mit Becher, Seifenhalter und Flüssigseifenspender, wurde in die damalige Nummer 6912.00.50 eingereiht; heute gehört sie in 6912.00.25 beziehungsweise 6912.00.85.6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-99/7518.02.1976
C-98/7518.02.1976FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 6912.00.21

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitetes Geschirr unter der Warennummer 6912.00.21?

Handgearbeitetes Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus gewöhnlichem Ton gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.21.11.0. Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile sowie Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk sind in dieser Nummer ausgenommen.

Gehören Waren der Positionen 6901 bis 6903 unter die Warennummer 6912.00.21?

Nein, nach Kapitel 69, Anmerkung 1 gehören Waren der Positionen 6901 bis 6903 nicht zu den Positionen 6904 bis 6914, zu denen die Position 6912 mit der Warennummer 6912.00.21 gehört.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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