01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6912?
Position 6912 wird in die Gruppe Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch und in die Gruppe andere gegliedert. Innerhalb des Geschirrs richtet sich die Einteilung nach dem Material: Warennummer 6912.00.21 aus gewöhnlichem Ton, Warennummer 6912.00.23 aus Steinzeug, Warennummer 6912.00.25 aus Steingut oder feinen Erden und Warennummer 6912.00.29 andere. In der Gruppe andere folgen Warennummer 6912.00.81 aus gewöhnlichem Ton, Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 aus Steinzeug, Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0 aus Steingut oder feinen Erden und Zolltarifnummer 6912.00.89.00.0 andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 6912.00.21aus gewöhnlichem Ton
- 6912.00.21.11.06912.00.21.19.06912.00.21.91.06912.00.21.99.0
- 6912.00.23aus Steinzeug
- 6912.00.23.10.06912.00.23.90.0
- 6912.00.25aus Steingut oder feinen Erden
- 6912.00.25.10.06912.00.25.90.0
- 6912.00.81aus gewöhnlichem Ton
- 6912.00.81.10.06912.00.81.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 6912
21 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6912. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Keramiktasse – 6912.00.23.10.0
Keramik – 6912.00.25.10.0
Keramikware – 6912.00.25.10.0
Steinzeug – 6912.00.23.10.0
Keramik-Geschirr – 6912.00.23.10.0
Bierkrug – 6912.00.25.10.0
Keramik-Schale – 6912.00.25.10.0
Keramik-Teller – 6912.00.23.10.0
Seifenschale – 6912.00.83.00.0
Pizzastein – 6912.00.29.90.0
Keramik-Tablett – 6912.00.25.10.0
Keramiktopf – 6912.00.23.10.0
Keramik-Aschenbecher – 6912.00.85.00.0
Keramikschüssel – 6912.00.25.10.0
Keramik-Platte – 6912.00.23.10.0
Mühle – 6912.00.29.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6912
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 6912
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-99/7518.02.1976 | |
| C-98/7518.02.1976 | FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6912
Die acht Warennummern der Position 6912 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20166912.00.21eingeführt · aus gewöhnlichem Ton
- 01.01.20166912.00.23eingeführt · aus Steinzeug
- 01.01.20166912.00.25eingeführt · aus Steingut oder feinen Erden
- 01.01.20166912.00.29eingeführt · andere
- 01.01.20166912.00.81eingeführt · aus gewöhnlichem Ton
- 01.01.20166912.00.83.00.0eingeführt · aus Steinzeug
- 01.01.20166912.00.85.00.0eingeführt · aus Steingut oder feinen Erden
- 01.01.20166912.00.89.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 6912
Ist der HS-Code gleich der Zolltarifnummer bei Position 6912?
Nein. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer bilden den HS-Code, bei Position 6912 also 6912.00, die Zolltarifnummer hat 11 Stellen.
Was gehört nicht zur Position 6912?
Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht zur Position 6912. Waren, die für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser auf weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile