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gültig seit 01.01.2016

Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0 – Tonwaren, nicht handgearbeitet

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus gewöhnlichem Ton, die nicht handgearbeitet sind, etwa Gewürzmühlen, Messerschärfer und Küchenwerkzeuge aus Keramik. Geschirr aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch gehört dagegen in die Zolltarifnummer 6912.00.21.91.0. Eine vZTA ordnet ein Miniatur-Backset mit einer Schüssel aus Keramik in diese Nummer ein.

Typische Waren:Miniatur-BacksetsKeramikschüsseln

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem Ton
andere
ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturaus Steinzeug
Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6912.00.218-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6912.00.21.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6912.00.21.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische …
✓Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder KüchengebrauchDie Ware muss Geschirr oder ein anderer Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch sein.
✓aus gewöhnlichem TonDie Ware besteht aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) mit matter, erdfarbener Bruchstelle, meist braun, rot oder gelb. Die Porosität (Wasseraufnahme) beträgt 5 GHT oder mehr, und Körner oder Einschlüsse mit mehr als 0,15 mm Durchmesser sind mit bloßem Auge zu erkennen.
✓andere, also nicht: handgearbeitetDie Ware ist nicht handgearbeitet.
✓andere, also nicht: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Die Ware ist kein Geschirr im Sinne der Nachbarnummer. Sie bleibt damit bei Gewürzmühlen, Messerschärfern, Küchenwerkzeugen und anderen Artikeln aus Keramik.
6912.00.21.99.0Keramikartikel aus Ton, nicht handgearbeitet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6912.00.21

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6912.00.21.11.0Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Antidumpingzoll, Zollkontingent
6912.00.21.19.0andereZollkontingent
6912.00.21.91.0Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Antidumpingzoll
6912.00.21.99.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.21 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Niederlande3
Frankreich1
Polen1
vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2026-04388-02FrankreichSortiment von Waren zur Zubereitung eines Getränks, für den Einzelverkauf in einem Set verpackt, bestehend aus: - einer …13.09.2029
NLBTI2025-1746NiederlandeEin sogenanntes Matcha-Set mit – laut Angabe – unter anderem den folgenden Merkmalen und Zusammensetzungen: - ein Set …07.05.2029
PLBTIWIT-2026-000079PolenKeramische Untersetzer für Tassen mit Korkunterlage. Der Artikel ist in drei Varianten erhältlich: herzförmig, rund …03.02.2029
NLBTI2025-0927NiederlandeEine sogenannte Matcha-Set mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Zusammensetzung: - ein Set von …09.11.2028
NLBTI2025-0561NiederlandeEin Miniatur-Backset mit -nach Angabe- unter anderem den folgenden Merkmalen: - zur Herstellung, Ausrollen und …04.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6912.00.25200Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen mit braunem Sockel und Henkel, - in unterschiedlichen Farben, - in den …
6912.00.23126Anderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und einem Deckel, - mit den Abmessungen: 18,2 cm (Durchmesser unten) x 13 cm (Höhe ohne …
6912.00.29108Anderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven versehene, becherförmige Tassen mit Henkel, - in den Abmessungen: 10,1 cm …
6912.00.8391Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - glasierter, bauchiger Becher, - - außen mit einer Struktur in Bläschenoptik …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0

€
6912.00.21.99.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6912.00.21.99.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6912.00.21 bis 6912.00.81aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im Allgemeinen braun, rot oder gelb. Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
166/200716.02.2007Eine Zusammenstellung aus Steingut-Toilettengegenständen für den Einzelverkauf wurde in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht; heute gehört sie in 6912.00.25 und 6912.00.85.6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-99/7518.02.1976
C-98/7518.02.1976FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6912.00.21

  1. 01.01.20166912.00.21neu eingeführt · „aus gewöhnlichem Ton“ · aus 6912.00.00, aus 6912.00.10
  2. 01.01.20166912.00.21.11.0neu eingeführt · „Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  3. 01.01.20166912.00.21.19.0neu eingeführt · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  4. 01.01.20166912.00.21.91.0neu eingeführt · „Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  5. 01.01.20166912.00.21.99.0neu eingeführt · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0

Gehört eine Ware aus gewöhnlichem Ton, die nur bei unter 800 °C zur Entfernung von Wasser erhitzt wird, unter 6912.00.21.99.0?

Nein, wenn die Ware nur für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf unter 800 °C erhitzt wird. Solche Waren gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Die Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0 setzt damit gebrannte Keramik aus gewöhnlichem Ton voraus.

Welche Zolltarifnummer gilt für Geschirr aus gewöhnlichem Ton unter 6912.00.21?

Für Geschirr aus gewöhnlichem Ton, das nicht handgearbeitet ist, gilt die Zolltarifnummer 6912.00.21.91.0. Die Zolltarifnummer 6912.00.21.99.0 erfasst dagegen Gewürzmühlen, Messerschärfer und Küchenwerkzeuge aus Keramik, sofern sie aus gewöhnlichem Ton und nicht handgearbeitet sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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