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gültig seit 01.01.2016

Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0 – Steingutartikel, keine Tischware

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst keramische Haushaltsartikel oder Toilettengegenstände aus Steingut oder feinen Erden, die keine Tischware sind. Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Steingut gehören in die Warennummer 6912.00.25, Waren aus gewöhnlichem Ton in die Warennummer 6912.00.21 und Waren aus Steinzeug in die Warennummer 6912.00.23.

Typische Waren:KeramikvasenAschenbecherFutternäpfe für KleintiereFutternäpfe für KatzenZahnputzbecher

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
UnterpositionGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
andere
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem Ton
Zolltarifnummeraus Steinzeug
Zolltarifnummeraus Steingut oder feinen ErdenDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6912.00.858-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6912.00.85.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6912.00.85.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische …
✓andere, also nicht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder KüchengebrauchFür die Ware bleibt ein keramischer Haushalts- oder Toilettenartikel, der nicht für den Tisch- oder Küchengebrauch bestimmt ist, etwa eine Vase, ein Futternapf oder ein Zahnputzbecher.
✓aus Steingut oder feinen ErdenDie Ware besteht aus Steingut oder feinen Erden: Der Scherben ist fein und gleichmäßig körnig, Einschlüsse messen 0,15 mm oder weniger und sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Steingut hat einen weißen, leicht gräulichen oder creme- bzw. elfenbeinfarbenen Scherben, feine Erden sind gelb bis braun oder rotbraun, und die Wasseraufnahme beträgt 5 GHT oder mehr.
6912.00.85.00.0Keramische Haushaltsartikel aus Steingut, keine Tischware

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6912.00.85

ZolltarifnummerWortlaut
6912.00.85.00.0aus Steingut oder feinen Erden

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.85 eingereiht

76 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland42
Frankreich12
Tschechien8
Dänemark8
Polen3
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI26446/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf für Kleintiere, Foto siehe Anlage, - glasierter, grauer, runder …20.09.2029
DEBTI26441/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf für Katzen, Foto siehe Anlage, - außen rosafarbener und innen …13.08.2029
DEBTI15895/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Katzen-Futterstation, Foto siehe Anlage, in Form einer zusammengesetzten …30.07.2029
DEBTI8691/26-1DeutschlandAnderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher Natural Structure, Foto siehe Anlage, - glasierter …25.06.2029
DEBTI7443/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel, Foto siehe Anlage, - glasierter, runder, dickwandiger Futternapf mit nach innen …25.06.2029
DEBTI7437/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel (Futternapf), Foto siehe Anlage, - glasierter, weißer, runder, dickwandiger …10.05.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6912.00.25200Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen mit braunem Sockel und Henkel, - in unterschiedlichen Farben, - in den …
6912.00.23126Anderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und einem Deckel, - mit den Abmessungen: 18,2 cm (Durchmesser unten) x 13 cm (Höhe ohne …
6912.00.29108Anderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven versehene, becherförmige Tassen mit Henkel, - in den Abmessungen: 10,1 cm …
6912.00.8391Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - glasierter, bauchiger Becher, - - außen mit einer Struktur in Bläschenoptik …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0

€
6912.00.85.00.0Drittlandszoll9 %900 €2.071 €2.971 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20268,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,5 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
6912.00.25 bis 6912.00.85aus Steingut oder feinen Erden: Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten („feinen Erden“), zuweilen vermischt mit Feldspat und mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut). Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus …
6912.00.29 bis 6912.00.89andere: Hierher gehören die Erzeugnisse aus keramischen Stoffen, die weder den Kriterien für die Einreihung in die anderen Unterpositionen dieser Position noch den Kriterien für Porzellan (Position 6911) entsprechen).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
166/200716.02.2007Eine Warenzusammenstellung aus Toilettengegenständen für den Einzelverkauf wurde in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht; die heutigen Warennummern sind 6912.00.25 und 6912.00.85.6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-99/7518.02.1976
C-98/7518.02.1976FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 6912.00.85

  1. 01.01.20166912.00.85neu eingeführt · „aus Steingut oder feinen Erden“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  2. 01.01.20166912.00.85.00.0neu eingeführt · „aus Steingut oder feinen Erden“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0

Gehören Waren, die nur unter 800 °C erhitzt werden, in die Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0?

Nein, Waren, die nur für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser auf weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht zur Position 6912, unter die die Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0 fällt.

Welche Zolltarifnummer gilt für Keramikvasen aus Steingut?

Keramikvasen gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0, wenn sie aus Steingut oder feinen Erden bestehen und nicht für den Tisch- oder Küchengebrauch bestimmt sind. Die Wasseraufnahme beträgt dafür 5 GHT oder mehr.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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