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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingentZollaussetzung

Warennummer 6913.90.98 – Andere keramische Ziergegenstände

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Keramische Ziergegenstände, die nicht aus gewöhnlichem Ton oder aus Steingut oder feinen Erden sind, gehören in diese Warennummer unter Position 6913 und Unterposition 6913.90. Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton gehören in die Warennummer 6913.90.10, aus Steingut oder feinen Erden in die Warennummer 6913.90.93. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Ware handgearbeitet ist.

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Gehört Ihr keramischer Ziergegenstand in Position 6913?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 6913.90.98?

Die Zolltarifnummer 6913.90.98.10.0 erfasst handgearbeitete Ware. Die Zolltarifnummer 6913.90.98.90.0 erfasst nicht handgearbeitete Waren.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionStatuetten und andere keramische Ziergegenstände
Unterpositionandere
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerhandgearbeitet
6 % · 33 vZTA
Zolltarifnummerandere
6 % · 33 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6913.90.98

KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6913.90.98

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6913.90.98andere: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 6912.00.23 und 6912.00.83 oder 6912.00.29 und 6912.00.89.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
1462/200602.10.2006Eine Schafsfigur aus Ton, deren Fell aus aufgeklebtem Gewirke besteht, wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
305/200112.02.2001Ein glasierter, viereckiger Blumentopf aus gewöhnlichem Ton mit Dekor an der Außenseite wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
2080/9116.07.19911. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen …6913

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 6913.90.98

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete keramische Ziergegenstände unter der Warennummer 6913.90.98?

Handgearbeitete keramische Ziergegenstände gehören unter der Warennummer 6913.90.98 in die Zolltarifnummer 6913.90.98.10.0. Nicht handgearbeitete Waren fallen in die Zolltarifnummer 6913.90.98.90.0.

Welche Waren gehören nicht unter die Warennummer 6913.90.98, obwohl sie keramisch sind?

Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht in die Warennummer 6913.90.98, weil Kapitel 69, Anmerkung 1 a diese Positionen von den Positionen 6904 bis 6914 ausnimmt. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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