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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingentZollaussetzung

Warennummer 6913.90.93 – Keramische Ziergegenstände aus Steingut

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Steingut oder feinen Erden gehören in diese Warennummer, die in Position 6913 unter der Unterposition 6913.90 „andere“ steht. Aus gewöhnlichem Ton gefertigte Ziergegenstände gehören in die Warennummer 6913.90.10, andere in die Warennummer 6913.90.98 „andere“. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Ware handgearbeitet ist.

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Gehört Ihre Keramikfigur aus Steingut zur Unterposition 6913.90?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 6913.90.93?

Die Zolltarifnummer 6913.90.93.10.0 gilt für handgearbeitete Ware aus Steingut oder feinen Erden. Die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 gilt für alle Waren aus Steingut oder feinen Erden, die nicht handgearbeitet sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionStatuetten und andere keramische Ziergegenstände
Unterpositionandere
andere
Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen ErdenDiese Seite
Zolltarifnummerhandgearbeitet
6 % · 140 vZTA
Zolltarifnummerandere
6 % · 140 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6913.90.93

KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 6913.90.93?

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 6913.90.93. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6913.90.93

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6913.90.93aus Steingut oder feinen Erden: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 6912.00.25 und 6912.00.85.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
1462/200602.10.2006Ein Schaf aus Ton mit aufgeklebtem Gewirke als Fell wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
305/200112.02.2001Ein einfarbiger, viereckiger Blumentopf aus gewöhnlichem Ton mit glasierter Innen- und Außenseite wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
2080/9116.07.19911. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen …6913

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 6913.90.93

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Ziergegenstände aus Steingut unter der Warennummer 6913.90.93?

Handgearbeitete Ziergegenstände aus Steingut oder feinen Erden gehören in die Zolltarifnummer 6913.90.93.10.0. Alle anderen Ziergegenstände aus Steingut oder feinen Erden, die nicht handgearbeitet sind, fallen unter 6913.90.93.90.0.

Fallen Waren der Positionen 6901 bis 6903 unter die Warennummer 6913.90.93?

Nein, Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht zu den Positionen 6904 bis 6914 und damit nicht in die Warennummer 6913.90.93. Ebenfalls nicht zu Kapitel 69 gehören Waren, die für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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