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gültig seit 01.01.2016

Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 – Keramische Artikel aus Steinzeug

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere keramische Haushalts- oder Hygieneartikel aus Steinzeug, etwa Toilettengegenstände und Futternäpfe. Anders als Waren aus gewöhnlichem Ton (Warennummer 6912.00.81) oder aus Steingut und feinen Erden (Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0) gehören Waren aus Steinzeug hierher.

Typische Waren:SeifenschalenBadezimmer-SetsZahnputzbecherFutternäpfe

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
UnterpositionGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
andere
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem Ton
Zolltarifnummeraus SteinzeugDiese Seite
Zolltarifnummeraus Steingut oder feinen Erden
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6912.00.838-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6912.00.83.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6912.00.83.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische …
✓andere, also nicht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder KüchengebrauchDie Ware ist ein anderer keramischer Haushalts- oder Hygieneartikel, etwa ein Toilettengegenstand wie ein Zahnputzbecher oder eine Seifenschale.
✓aus SteinzeugDer Scherben ist nicht durchscheinend und dicht, weil die Ware bis zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Wasseraufnahme beträgt weniger als 3 GHT.
6912.00.83.00.0Keramische Haushalts- oder Hygieneartikel aus Steinzeug

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6912.00.83

ZolltarifnummerWortlaut
6912.00.83.00.0aus Steinzeug

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.83 eingereiht

91 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland58
Frankreich16
Schweden8
Dänemark4
Tschechien2
Polen2
vZTAWareGültig bis
DEBTI27731/26-1DeutschlandAnderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - …01.10.2029
DEBTI28945/26-1DeutschlandAndere keramische Haushaltsartikel, sog. Keramikgefäß für Massagekerzen (klein und groß), Foto siehe Anlage, - …13.09.2029
DEBTI7436/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel, Foto siehe Anlage, - matter, glasierter, runder, dickwandiger Futternapf mit nach …28.06.2029
DEBTI8667/26-1DeutschlandAnderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher Marmor, Foto siehe Anlage, - weißer, außen grau …25.06.2029
DEBTI8237/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Gärtopf mit Deckel und Beschwerungssteinen, Foto siehe Anlage, - glasierter …07.06.2029
DEBTI7415/26-1DeutschlandAnderer keramischer Haushaltsartikel (Futternapf), Foto siehe Anlage, - glasierter, runder, blauer, dickwandiger …11.05.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6912.00.25200Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen mit braunem Sockel und Henkel, - in unterschiedlichen Farben, - in den …
6912.00.23126Anderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und einem Deckel, - mit den Abmessungen: 18,2 cm (Durchmesser unten) x 13 cm (Höhe ohne …
6912.00.29108Anderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven versehene, becherförmige Tassen mit Henkel, - in den Abmessungen: 10,1 cm …
6912.00.8576Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf für Kleintiere, Foto siehe Anlage, - glasierter, grauer, runder, dickwandiger Futternapf mit einem nach innen überstehenden Rand, - in den …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0

€
6912.00.83.00.0Drittlandszoll5,5 %550 €2.005 €2.555 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (3)

FundstelleKernaussage
6912.00.23 bis 6912.00.83aus Steinzeug: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton hergestellt sind. Ihr charakteristisches Merkmal ist ein nicht durchscheinender dichter Scherben, der bis zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Lichtdurchlässigkeit ist anhand einer Scherbe mit einer Dicke von mindestens 3 mm und nach folgender Methode zu bestimmen: Bestimmung der …
6912.00.25 bis 6912.00.85aus Steingut oder feinen Erden: Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten („feinen Erden“), zuweilen vermischt mit Feldspat und mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut). Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus …
6912.00.29 bis 6912.00.89andere: Hierher gehören die Erzeugnisse aus keramischen Stoffen, die weder den Kriterien für die Einreihung in die anderen Unterpositionen dieser Position noch den Kriterien für Porzellan (Position 6911) entsprechen).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
166/200716.02.2007Eine Warenzusammenstellung aus Steingut-Toilettengegenständen für den Einzelverkauf wurde in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummern 6912.00.25 und 6912.00.85.6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-99/7518.02.1976
C-98/7518.02.1976FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 6912.00.83

  1. 01.01.20166912.00.83neu eingeführt · „aus Steinzeug“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  2. 01.01.20166912.00.83.00.0neu eingeführt · „aus Steinzeug“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0

Gehören keramische Waren, die für die Aushärtung von Harzen auf weniger als 800 °C erhitzt werden, unter die Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0?

Nein. Keramische Waren, die für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69 und damit nicht unter die Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Seifenschalen aus Steinzeug?

Seifenschalen aus Steinzeug gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0. Voraussetzung ist ein nicht durchscheinender, dichter Scherben mit einer Wasseraufnahme von weniger als 3 GHT.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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